Kündigungsausschluss

Ein Kündigungsausschluss (oder Kündigungsverzicht) bedeutet, dass ein Mietvertrag für eine bestimmte Zeit nicht gekündigt werden kann. Im Mietvertrag steht, wie lange dieser Zeitraum dauert. Erst danach können die Mieter:innen oder Vermieter:innen den Mietvertrag kündigen. Dieser Zeitraum darf aber maximal vier Jahre dauern. Wenn es jedoch ein sehr großes Problem gibt, zum Beispiel bei hohen Mietrückständen, darf man den Vertrag trotzdem sofort mit einer fristlosen Kündigung beenden.