Ein befristeter Mietvertrag ist ein Mietvertrag für einen bestimmten Zeitraum. Im Mietvertrag steht, wann die Miete beginnt und endet.
Eine Befristung ist nur in bestimmten Fällen erlaubt. Zum Beispiel:
- Die vermietende Person möchte später selbst in der Wohnung wohnen
- Die Wohnung soll später für Familienmitglieder genutzt werden
- Das Gebäude soll umgebaut oder modernisiert werden
Die vermietende Person muss den Grund für die Befristung beim Vertragsabschluss schriftlich nennen. Ohne einen gültigen Grund kann die Befristung unwirksam sein.