Arbeitsrechte

Du hast Probleme bei der Arbeit oder mit deiner Chefin oder deinem Chef? Erfahre hier mehr zu deinen Rechten bei der Arbeit. Du findest einige Infos, was du tun kannst, wenn deine Rechte verletzt werden. 

Ich soll ohne Arbeitsvertrag arbeiten. Was kann ich tun?

Frag nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag . Für die Arbeit ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag in Deutschland normal. Deine Firma muss dir spätestens am ersten Arbeitstag ein Papier geben, in dem folgende Informationen stehen: 

  • Name und Anschrift von den Vertragspartnern, also von dir und der Firma.
  • Wann beginnt der Vertrag?
  • Wie viel Lohn bekommst du?
  • Wie viel Tage/Stunden arbeitest du?

Du findest hilfreiche Beispiele und Vorlagen bei den Dokumenten.

Spätestens nach einem Monat solltest du einen schriftlichen Vertrag bekommen. Der Vertrag muss dann noch weitere Informationen enthalten. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist möglich. Aber ein schriftlicher Vertrag ist besser. Er hilft dir im Streit. So kannst du beweisen, was abgesprochen wurde (zum Beispiel wie viel Lohn du bekommst).  

Wichtig

Wenn du mit der Arbeit startest, hast du einen Arbeitsvertrag . Und du hast alle Arbeitsrechte! Egal, ob schriftlicher oder mündlicher Vertrag. Egal, ob mit oder ohne Arbeitserlaubnis.

Muss ich Überstunden machen?

Manchmal steht im Arbeitsvertrag , dass du Überstunden machen musst. Wenn das nicht im Vertrag steht, musst du keine Überstunden machen. Auch wenn du Überstunden machst, darfst du normalerweise nicht länger als 8 oder maximal 10 Stunden am Tag arbeiten. 

Wenn du länger arbeiten sollst, dann schreibe dir auf: 

  • Wann wurde dir gesagt, dass du länger arbeiten sollst?
  • Wie wurde dir das gesagt?
  • Von wann bis wann hast du gearbeitet? 

Meistens bekommst du für deine Überstunden entweder extra Lohn oder du kannst an einem anderen Tag früher gehen. Besprich das vorher. 

Darf ich mehr arbeiten, als in meiner Arbeitserlaubnis steht?

Nein. Wenn in deiner Arbeitserlaubnis zum Beispiel steht, dass du 20 Stunden pro Woche Arbeiten darfst, dann darfst du nicht mehr arbeiten. Auch nicht als Überstunden oder als Bereitschaft. 

Wenn deine Firma trotzdem will, dass du mehr arbeitest, gehe in eine Beratung. 

Ich habe nur zu wenig oder gar keinen Lohn bekommen. Was kann ich tun?

Schreibe schnell einen Brief an die Firma und fordere deinen Lohn! Ein solcher Brief heißt Geltendmachung. Du musst schnell handeln, auch wenn deine Firma sagt, der Lohn kommt noch: Es gibt Fristen, das heißt eine bestimmte Zeit, in der du den Lohn einfordern kannst. Die Fristen stehen im Arbeitsvertrag

Ausnahme: Für den gesetzlichen Mindestlohn hast du 3 Jahre Zeit. Handel trotzdem schnell, manchmal verschwinden die Arbeitgeber.

Wie dokumentiere ich meine Arbeit richtig?

In manchen Situationen ist es wichtig, dass du deine Arbeitszeit nachweisen kannst. Zum Beispiel, wenn du im Streit mit deiner Firma bist, weil dir Lohn oder Überstunden nicht gezahlt werden.

Sammel Beweise, zum Beispiel:

  • Fotos bei der Arbeit
  • SMS, WhatsApp, E-Mails, andere Nachrichten
  • Briefe von der Arbeit
  • Lohnabrechnungen
  • Quittungen
  • Arbeitskleidung (Uniform)
  • Arbeitsausweis
  • Fotos von Stundenzetteln oder Schichtplan 

Bei den Dokumenten findest du ein Beispiel, wie du deine tägliche Arbeitszeit dokumentieren kannst. Lasse diese Tabelle jeden Tag von Chef:in oder Kolleg:in unterschreiben.

Was mache ich bei einem Arbeits-Unfall?

Melde den Unfall immer sofort. Auch wenn es ein sehr kleiner Unfall ist. Gehe zur Chef:in und zu einem Durchgangs-Arzt („D-Arzt“). Der Arzt oder die Ärztin meldet den Unfall an die Berufsgenossenschaft. Die bezahlt die Kosten. 

Wenn du länger als 3 Tage wegen eines Unfalls nicht arbeiten kannst, muss deine Firma den Unfall bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden. Das ist wichtig, damit du Kosten für die Behandlung zurückbekommst. 

Mehr Infos findest du hier:

Krankheit und Unfall

Was mache ich bei Kündigung?

Zuerst solltest du gucken, ob deine Kündigung richtig war. Eine Kündigung muss immer schriftlich sein, das heißt auf Papier mit Unterschrift. Mündliche Kündigungen sind immer falsch! 

Für die Kündigung gibt es eine Kündigungsfrist . In dieser Zeit muss die Firma den Lohn weiter zahlen und du musst weiter arbeiten. In der Probezeit ist die Kündigungsfrist oft nur 2 Wochen. In Ausnahmen gibt es fristlose Kündigungen. Dafür muss es einen speziellen, schweren Grund geben. Die fristlose Kündigung ist oft falsch. Du kannst die Kündigung vom Gericht prüfen lassen. Dafür musst du eine Klage einreichen. Für eine Klage hast du nach der Kündigung nur 3 Wochen Zeit! 

Und du musst dich in den 3 Tagen nach der Kündigung arbeitssuchend melden. Hier findest du mehr Infos:

Arbeitslosengeld

Suche dir Unterstützung in einer Beratung, wenn

  • du wegen Krankheit oder Schwangerschaft gekündigt wurdest
  • du nur eine mündliche oder fristlose Kündigung bekommen hast
  • auf deiner Kündigung steht, dass du einen Fehler gemacht hast
  • du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollst und dazu Fragen hast

Wie viel Urlaub darf ich machen?

Im Gesetzt steht, dass du mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr machen darfst. In vielen Firmen gibt es mehr Urlaubstage, das steht im Arbeitsvertrag . Im Urlaub bekommst du weiter Lohn. 

Frag deine Firma, wie du Urlaubstage beantragen kannst. Wenn dein Urlaub genehmigt wurde, darfst du deinen Urlaub auch machen!

Logo der Beratungsstelle BEMA

Weitere Infos zum Arbeitsrecht

Alle hier enthaltenen Infos kommen vom Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA).
Erfahre noch mehr über deine Rechte in dieser Broschüre (nur auf Deutsch):

FAQ: Arbeiten in Berlin

Hier findest du Dokumente und Vorlagen. Sie helfen dir, deine Arbeitsrechte durchzusetzen.

Arbeitsrechte

Arbeitsvertrag

Was ist das?

Im Arbeitsvertrag stehen Arbeitsbedingungen, also Regeln und Vereinbarungen für deine Arbeit. Zum Beispiel zu deiner Arbeitszeit, deinem Lohn, deinem Urlaub oder dem Arbeitsort. Du machst den Arbeitsvertrag mit deiner Firma. Ihr beide unterschreibt ihn. Der Arbeitsvertrag kann schriftlich sein (auf Papier, mit Unterschriften) oder er kann mündlich sein (gesprochen, ohne Papier). Ein schriftlicher Vertrag ist besser. Aber auch mit einem mündlichen Vertrag hast du Arbeitsrechte. 

Manchmal stehen in deinem Arbeitsvertrag nur wenige Informationen und es wird geschrieben, dass die Regeln aus einem Tarifvertrag gelten. Das bedeutet, dass du keinen eignenen Vertrag mit Regeln nur für dich bekommst. Die Regeln in einem Tarifvertrag wurden von der Gewerkschaft verhandelt. Der Tarifvertrag schützt dich und deine Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel vor niedrigen Löhnen. 

Woher bekomme ich das?

Du bekommst den Arbeitsvertrag von deiner Firma. Sie sollte dir ein unterschriebenes Papier mit allen Arbeitsbedingungen geben. Du solltest das Papier haben, wenn du die Arbeit anfängst.

Wie sieht es aus?

Dein Arbeitsvertrag kann anders aussehen, aber er sollte diese Infos haben:

  • Vertragsparteien: Name und Adresse von der Firma und von dir
  • Vertragsbeginn: Datum vom ersten Arbeitstag
  • Arbeitsort: Wo arbeitest du?
  • Tätigkeit: Dein Beruf oder deine Aufgaben
  • Vergütung: Wie hoch ist der Lohn. Wann bekommst du das Geld?
  • Arbeitszeit: Zahl der Arbeitsstunden in der Woche oder im Monat und Überstunden
  • Urlaub: Zahl der Urlaubstage im Jahr
  • Kündigungsfrist: Zeit zwischen dem Tag der Kündigung und deinem letzten Arbeitstag
  • vielleicht: Hinweise auf Tarifverträge
  • Datum und Unterschrift: Arbeitgeber und Arbeitnehmer

IHK | Muster Arbeitsvertrag

Arbeitszeitkalender

Was ist das?

Ein Arbeitszeitkalender ist ein Dokument. Hier schreibst du auf, wann und wie lange du gearbeitet hast.

So kannst du deine Arbeitszeit nachweisen und zeigen, wie viele Stunden du gearbeitet hast.

Woher bekomme ich das?

Hier findest du Beispiele in verschiedenen Sprachen. Sie zeigen dir, wie du deine Arbeitszeit dokumentieren kannst.

BEMA | Arbeitszeitkalender

Wie sieht es aus?

Ein Arbeitszeitkalender ist meist eine Tabelle. Du kannst ihn digital am Computer oder Handy führen.

Du kannst ihn auch selbst mit Stift und Papier machen. Oder du fragst bei BEMA nach einem Ausdruck.

Screenshot 2026-04-08 170710.png

Arbeitszeugnis

Was ist das?

Für deine Arbeit kannst du von deiner Firma ein Zeugnis bekommen. Im Arbeitszeugnis steht, was du genau gemacht hast. Im Zeugnis steht auch, wie gut du deine Arbeit gemacht hast.

Für Zeugnisse gibt es eine spezielle Sprache. Wenn in deinem Zeugnis zum Beispiel diese Wörter stehen, dass ist es ein sehr gutes Zeugnis:

  • stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
  • hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt
  • Verhalten war stets und in jeder Hinsicht vorbildlich
Woher bekomme ich das?

Du bekommst es von der Firma, bei der du gearbeitet hast oder arbeitest. Frage deinen Chef oder deine Chefin danach.

Hast du noch Fragen? Hier findest du kostenlose und mehrsprachige Hilfe, die zu dir passt. 

In der Nähe von
Adresse, Stadt, Postleitzahl, Land ...
In der Nähe von
Adresse, Stadt, Postleitzahl, Land ...

Orte in dieser Karte

Willkommenszentrum Berlin

In Karte anzeigen
Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration

Das Willkommenszentrum ist die Beratungsstelle der Integrationsbeauftragten und eine Anlaufstelle der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für Neuankommende, Zugewanderte, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen ohne deutschen Pass.

Ratsuchende und ihre Angehörigen erhalten kompetente Beratung zum Ankommen, Aufenthalt oder zur Ausbildungsaufnahme. Wir unterstützen auch zu sozialen Leistungsansprüchen und weiteren Fragen rund das Ankommen.

Bei uns arbeitet ein festes Team aus Beraterinnen und Dolmetscherinnen, das individuell und mehrsprachig sowie gemeinsam mit Kooperationspartner*innen informiert, berät und unterstützt. Wir bieten ein umfassendes Beratungsangebot – vor Ort, telefonisch und digital – und informieren auch online auf Deutsch und mehrsprachig zu diesen Themen.

Folgende Anliegen werden abgedeckt:

  • Rechtsberatung im Migrationsrecht
  • Härtefallberatung
  • Sozialberatung
  • Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland
  • Beratung zu Aus- und Weiterbildung, zu Deutschkursen sowie zur Arbeitsplatzsuche
  • Beratung zur Existenzgründung
  • Beratung zum Arbeitsrecht
Adresse

Potsdamer Str. 61
10785 Berlin
Deutschland

Öffnungszeiten

Unsere Beratung erfolgt vor Ort, telefonisch und digital.
 Öffnungszeiten: Mo 9:00–13:00 Uhr Di 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr Mi 9:00–13:00 Uhr Do 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr Beratung per E-Mail und Verein­barung von Beratungsterminen: beratung@intmig.berlin.de Telefonische Vereinbarung von Beratungsterminen: Mo + Fr 11:00–13:00 Uhr unter (030) 9017-23172 Für mehrsprachige Beratung: https://www.berlin.de/willkommenszentrum/ueber-uns/mehrsprachige-beratu…

Träger
Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration
Telefon
Terminverinbaurng: +49 30 9017 23172
Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel

Ban Ying e.V. ist eine Koordinations- und Fachberatungsstelle gegen Menschenhandel und setzt sich für die Rechte von Migrantinnen ein, die Erfahrungen von Gewalt, Ausbeutung oder Menschenhandel gemacht haben.

Das Beratungsangebot richtet sich an eingewanderte Frauen und transidente Menschen.

Den Schwerpunkt der beratenen Frauen/Trans* bilden:

  • Betroffene von Menschenhandel
  • Migrantinnen aus Südostasien, die insbesondere von Gewalterfahrungen im Migrationsprozess, Eheproblemen und Aufenthaltsfragen betroffen sind
  • Hausangestellte von Diplomat_innen

Die Beratung bei Ban Ying e.V. ist kostenlos.

Wir beraten Migrantinnen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Auf Wunsch auch anonym und bei Bedarf mit Sprachmittlung.

Adresse

Anklamer Strasse 38
10115 Berlin
Deutschland

Träger
Ban Ying e.V.
Telefon
+49 30 440 63 73

Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind

In Karte anzeigen
IN VIA

Kostenlose, anonyme Beratung und Unterstützung von Frauen, die unfreiwillig der Prostitution nachgehen und/oder von anderen Zwangslagen wie Handel in die Ehe oder Handel in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse betroffen sind.

Themenfelder

  • Krisenintervention
  • Erstberatung
  • Psychosoziale Beratung
  • Vermittlung von geeigneten und sicheren Unterbringungsmöglichkeiten
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Klärung der aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen
  • Vermittlung medizinischer Versorgung
  • Unterstützung bei Klärung des Rechtsbeistands
  • Begleitung zu Gerichtsverfahren
  • Rückkehrberatung
  • Informationen und Beratung für Angehörige
Adresse

Residenz Straße 90
13409 Berlin
Deutschland

Träger
IN VIA - Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin gGmbH
Telefon
+49 177 738 6276

Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit BEMA

In Karte anzeigen
Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen

Das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit BEMA unterstützt eingewanderte Menschen und mobile Arbeitnehmer*innen in prekären Lebens- und Arbeitssituationen dabei, ihre Arbeits- und Sozialrechte wahrzunehmen – durch Beratung, Bildung und Sensibilisierung.

Wir bitten um Terminfreigabe.

Die aktuellen Sprechzeiten und Kontakte finden Sie hier:

https://www.bema.berlin/kontakt/

Adresse

Lorenzweg 5, Aufgang A, 1. OG
12099 Berlin
Deutschland

Öffnungszeiten

Wir bitten um Terminvereinbarung. Die aktuellen Sprechzeiten und Kontakte finden Sie hier: https://www.bema.berlin/kontakt/

Träger
Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg gGmbH
Telefon
+49 30 5130 192 79

Hier findest du kurze Videos mit hilfreichen Tipps und einfachen Erklärungen.   

Beratungszentrum BEMA | Neu in Berlin Pro

Arbeitsvertrag | Neu in Berlin Pro

Deine Rechte bei der Arbeit | BEMA