Antidiskriminierung allgemein

Diskriminierung kann überall auftreten: im Beruf, bei der Wohnungssuche, im Umgang mit Behörden, in der Schule oder in der Freizeit. In Deutschland ist sie gesetzlich verboten. Mehrere Gesetze stellen klar: Alle Menschen sollen gleichbehandelt werden – unabhängig von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion, sexueller Identität, Behinderung oder Alter.

Was zählt als Diskriminierung?

Von Diskriminierung spricht man, wenn Menschen aus bestimmten Gründen benachteiligt, ausgeschlossen oder abgewertet werden. Das kann offen geschehen – zum Beispiel durch abfällige Bemerkungen – oder subtil, zum Beispiel durch ungleiche Behandlung ohne Grund.

Manchmal überschneiden sich mehrere Gründe, zum Beispiel Geschlecht und Herkunft. Dann spricht man von Mehrfach- oder intersektionaler Diskriminierung.

Welche Gesetze schützen mich?

  • Grundgesetz (Artikel 3): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Schützt dich im Alltag, zum Beispiel beim Arbeiten oder Wohnen oder bei Alltagsgeschäften (BVG, Kino, Restaurant, Schwimmbad, Supermarkt)
  • Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG, Berlin): Bietet dir zusätzlichen Schutz gegenüber Behörden in Berlin.
Unterschriebene Personen auf dem Bild

Wo bekomme ich Hilfe bei Diskriminierung?

Bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung findest du die richtige Beratungsstelle.

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Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierung erlebe?

Wenn du Unterstützung brauchst, wende dich an eine Beratungsstelle oder eine:n Anwält:in. So kannst du dabei vorgehen:

  1. Informationen sammeln: Notiere den Vorfall so genau wie möglich (Datum, Ort, beteiligte Personen, Ablauf) und sichere Beweise (zum Beispiel Nachrichten, Fotos, Zeug:innen).
  2. Beratungsstelle kontaktieren: Suche eine passende Beratungsstelle (zum Beispiel Antidiskriminierungsberatung) und vereinbare einen Termin – oft geht das telefonisch, per E-Mail oder online.
  3. Erstberatung nutzen: In einem ersten Gespräch erhältst du eine Einschätzung deiner Situation und Informationen zu deinen Rechten und Möglichkeiten.
  4. Weitere Schritte klären: Gemeinsam entscheidest du, ob du zum Beispiel eine Beschwerde einreichen, eine Schlichtung anstreben oder rechtliche Schritte einleiten möchtest.
  5. Rechtliche Unterstützung einholen: Falls nötig, kann dir eine Anwältin oder ein Anwalt helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.

Prüfe deinen Fall bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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