Beschäftigungserlaubnis

Du willst mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung eine Arbeit oder betriebliche Ausbildung starten? Dann brauchst du wahrscheinlich erst eine Erlaubnis. Hier findest du raus, ob du eine Beschäftigungserlaubnis brauchst und wie du sie bekommst. 

Welche Behörde ist zuständig?

Landesamt für Einwanderung (LEA)

Auf der Seite dieser Behörde findest du alle offiziellen und vollständigen Infos zu diesem Thema. 

Darf ich direkt arbeiten oder brauche ich eine Erlaubnis?

    Auf der Duldung oder der Aufenthaltsgestattung findest du einen Hinweis, ob du arbeiten darfst. In deinem Dokument steht dann einer dieser Sätze:

  • Beschäftigung erlaubt (oder gestattet)

    Du kannst jeden Job machen, du brauchst dafür keine Erlaubnis. Das ist möglich, wenn du schon vier Jahre in Deutschland ein Aufenthaltsdokument hast.

  • Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde

    Du brauchst eine Erlaubnis, um zu arbeiten. Die Erlaubnis musst du für einen spezifischen Job beantragen. Sie ist nur für diesen Job gültig. Auf dieser Seite erfährst du, was du tun musst!

    Eine schulische Ausbildung oder ein Studium kannst du auch ohne Erlaubnis machen. Für Jobs, betriebliche Ausbildungen und für ein Praktikum brauchst du eine Erlaubnis.

  • Beschäftigung nur [...] bei Firma [...] erlaubt (oder gestattet)

    Du hast in der Vergangenheit bereits eine Erlaubnis beantragt. Dieser Job ist jetzt erlaubt. Wenn du einen neuen Job machen willst, brauchst du eine neue Erlaubnis. Auf dieser Seite erfährst du, was du tun musst!

  • Erwerbstätigkeit nicht erlaubt (oder gestattet)

    Du darfst nicht arbeiten und keine betriebliche Ausbildung machen. Du hast ein Arbeitsverbot. Wenn du Fragen dazu hast komme in eine Beratung. 

Darf ich selbständig arbeiten?

Nein, mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung darfst Du nicht selbständig arbeiten. Im Dokument steht immer: 
Selbständige Tätigkeit nicht erlaubt.

Wie beantrage ich eine Beschäftigungserlaubnis?

Eine Erlaubnis kannst du nicht allgemein, sondern nur für einen konkreten Job beantragen. Über deinen Antrag entscheiden zwei Behörden: das LEA und die Agentur für Arbeit . Du stellst den Antrag beim LEA und das LEA fragt die Agentur für Arbeit

So stellst du den Antrag: 

  1. Wenn du einen Job gefunden hast, muss deine Firma dieses Dokument ausfüllen: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  2. Dieses Dokument musst du einscannen und über das Kontaktformular an das LEA schicken.
  3. Je nachdem, mit welchem Buchstaben dein Nachname anfängt, musst du auf A2, A3 oder A4 klicken. Dann kommst du zu einem Kontaktformular.
  4. Im Betreff wählst du aus "Beschäftigung (bei Antrag ausgefüllt Stellenbeschreibung hinzufügen)".

Tipp: Wenn deine Ausbildung oder der Job ein festes Startdatum haben, dann schreibe das bei "Ihre Frage / Ihr Anliegen". So sieht das LEA direkt, dass es schnell gehen muss.

In welchen Situationen wird eine Beschäftigung nicht erlaubt?

Wenn du die Erlaubnis nicht für einen konkreten Job, sondern allgemein beantragt hast, dann wird das LEA eine Ablehnung schicken. 

Ausnahme: Wenn du schon vier Jahre in Deutschland ein Aufenthaltsdokument hast plus kein Arbeitsverbot, kann die Beschäftigung allgemein erlaubt werden.

Ansonsten gibt es zwei häufige Gründe:

  1. Arbeitsbedingungen: Hier wird zum Beispiel geprüft, wie viel Lohn und wie viele Urlaubstage du bekommst. Hierfür gibt es Regeln in Deutschland, zum Beispiel den Mindestlohn. Die Agentur für Arbeit prüft, ob deine Firma alle Regeln einhält. Wenn nicht, dann lehnt das LEA deinen Antrag ab.
  2. Aufenthaltsrechtliche Gründe: Das LEA entscheidet, ob es in deiner aufenthaltsrechtlichen Situation gut ist, einen neuen Job zu starten. Sie können deinen Antrag ablehnen, wenn du zum Beispiel Deutschland bald wieder verlassen sollst oder keinen Pass vorgelegt hast, obwohl es möglich wäre. 

Falls du oder deine Firma im Antrag einen Fehler gemacht hast, bekommst du normalerweise zuerst eine E-Mail. Da steht, was der Fehler war, zum Beispiel wenn zu wenig Urlaubstage in der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis stehen. Dann kannst du oder die Firma ein neues Dokument hochladen. 

Wie bekomme ich die Entscheidung zu meinem Antrag?

Die Entscheidung kann per E-Mail oder per Brief kommen. Die Entscheidung wird von LEA und Agentur für Arbeit gemeinsam getroffen, aber das LEA schickt dir die Entscheidung. 

Achtung: Schaue regelmäßig in deinen Spam-Ordner bei den E-Mails!

Was kann ich tun, wenn das LEA nicht antwortet?

Es kann mehrere Monate dauern, bis du Antwort bekommst. Rede mit deiner Firma, damit sie warten. 

Wann solltest du in eine Beratung gehen:

  • wenn deine Firma nicht mehr warten will
  • wenn du nach 3 Monaten noch keine Antwort hast

Ich habe meinen Job verloren oder möchte ihn wechseln, brauche ich eine neue Erlaubnis?

Ja, solange sich an deinem Aufenthaltsstatus nichts geändert hat, brauchst du für jeden neuen Job eine Erlaubnis. Du brauchst eine neue Erlaubnis, wenn du deine Firma wechselst. Aber du brauchst auch eine neue Erlaubnis, wenn du in der gleichen Firma einen ganz neuen Job machen willst. 

Ausnahme: Wenn du schon mehr als 4 Jahren mit Aufenthaltsdokument in Deutschland bist, brauchst du auch mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung keine spezifische Arbeitserlaubnis mehr. Das LEA wird bei deinem nächsten Besuch den Satz "Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet" aus deinen Nebenbestimmungen ändern. Die neue Nebenbestimmung lautet „Beschäftigung erlaubt“. Das gilt nicht bei einem Arbeitsverbot.

Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis arbeite?

Wenn du ohne Erlaubnis arbeitest, kann es passieren, dass du oder die Firma eine Strafe zahlen musst. Für das erste Mal Arbeiten ohne Erlaubnis kann es sein, dass du maximal 5.000 € Strafe zahlen müssen. Die Firma kann eine Strafe von maximal 500.000 € bekommen. Dazu kommt noch, dass du und die Firma Steuern und Sozialabgaben nachzahlen müssen.

Achtung: Wenn in deinem Aufenthaltsdokument steht, dass du eine Erlaubnis brauchst, fange nicht einfach an zu arbeiten. Auch nicht, wenn die Firma sagt, es ist okay. Komme in eine Beratung. 

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Willkommenszentrum Berlin

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Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration

Das Willkommenszentrum ist die Beratungsstelle der Integrationsbeauftragten und eine Anlaufstelle der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für Neuankommende, Zugewanderte, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen ohne deutschen Pass.

Ratsuchende und ihre Angehörigen erhalten kompetente Beratung zum Ankommen, Aufenthalt oder zur Ausbildungsaufnahme. Wir unterstützen auch zu sozialen Leistungsansprüchen und weiteren Fragen rund das Ankommen.

Bei uns arbeitet ein festes Team aus Beraterinnen und Dolmetscherinnen, das individuell und mehrsprachig sowie gemeinsam mit Kooperationspartner*innen informiert, berät und unterstützt. Wir bieten ein umfassendes Beratungsangebot – vor Ort, telefonisch und digital – und informieren auch online auf Deutsch und mehrsprachig zu diesen Themen.

Folgende Anliegen werden abgedeckt:

  • Rechtsberatung im Migrationsrecht
  • Härtefallberatung
  • Sozialberatung
  • Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland
  • Beratung zu Aus- und Weiterbildung, zu Deutschkursen sowie zur Arbeitsplatzsuche
  • Beratung zur Existenzgründung
  • Beratung zum Arbeitsrecht
Adresse

Potsdamer Str. 61
10785 Berlin
Deutschland

Öffnungszeiten

Unsere Beratung erfolgt vor Ort, telefonisch und digital.
 Öffnungszeiten: Mo 9:00–13:00 Uhr Di 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr Mi 9:00–13:00 Uhr Do 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr Beratung per E-Mail und Verein­barung von Beratungsterminen: beratung@intmig.berlin.de Telefonische Vereinbarung von Beratungsterminen: Mo + Fr 11:00–13:00 Uhr unter (030) 9017-23172 Für mehrsprachige Beratung: https://www.berlin.de/willkommenszentrum/ueber-uns/mehrsprachige-beratu…

Träger
Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration
Telefon
Terminverinbaurng: +49 30 9017 23172

bridge – Berliner Netzwerke für Bleiberecht

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BBZ - Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen

bridge unterstützt Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit befristetem Aufenthalt durch praktische Hilfen bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung und beim Nachholen von Schulabschlüssen.

Das Ziel des Netzwerkes ist es, die Arbeitsmarktchancen von Geflüchteten nachhaltig zu verbessern und ihre aufenthaltsrechtliche Situation dauerhaft zu sichern.

Angebote des BBZ:

  • Suche nach Schulplatz, Ausbildung und Studium
  • Begleitung während Ausbildung
  • Nachhilfe und Prüfungsvorbereitung

Mehr Infos zu bridge – Berliner Netzwerke für Bleiberecht: https://bridge-bleiberecht.de

Adresse

Stromstraße 47
10551 Berlin
Deutschland

Öffnungszeiten

Terminvereinbarung über E-Mail oder zur Telefonsprechstunde Offene Sprechstunde für Erstberatungen und Notfälle ohne Termin: Dienstag ab 10:30 Uhr (mit Wartezeiten) Telefonsprechstunde: NUR Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr

Träger
KommMit -für Migranten und Flüchtlinge- e.V.
Telefon
+49 30 66 64 07 -23

bridge – Berliner Netzwerke für Bleiberecht

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Schlesische 27

bridge unterstützt Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit befristetem Aufenthalt durch praktische Hilfen bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung und beim Nachholen von Schulabschlüssen.

Das Ziel des Netzwerkes ist es, die Arbeitsmarktchancen von Geflüchteten nachhaltig zu verbessern und ihre aufenthaltsrechtliche Situation dauerhaft zu sichern.

Die Angebote des bridge Kontaktbüros:

  • Beratung, Vorbereitung und Vermittlung in Ausbildung/Arbeit
  • Arbeitgeberakquise
  • Beratung und Vorbereitung der Betriebe für die Beschäftigung von Geflüchteten

Mehr Infos zu bridge – Berliner Netzwerke für Bleiberecht: https://bridge-bleiberecht.de

Adresse

Schlesische Straße 27b
10997 Berlin
Deutschland

Öffnungszeiten

Termin nach Vereinbarung

Träger
Verein zur Förderung der Interkulturellen Jugendarbeit e.V. S27 – Kunst und Bildung
Telefon
Tel: +49 30 6177 67362 Mobil: +49 176 5769 8604 Mobil: +49 176 4654 3039

bridge – Netzwerk für Bleiberecht

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Die Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration - Koordination und Beratung

bridge unterstützt Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit befristetem Aufenthalt durch praktische Hilfen bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung und beim Nachholen von Schulabschlüssen.

Das Ziel des Netzwerkes ist es, die Arbeitsmarktchancen von Geflüchteten nachhaltig zu verbessern und ihre aufenthaltsrechtliche Situation dauerhaft zu sichern.

Angebote bei der Beauftragten des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration:

  • Netzwerkkoordination
  • Durchführung von Schulungen
  • Rechtliche Fragen des Arbeitsmarktzugangs / Bleiberechts
  • Berufs- und Bildungsberatung

Mehr Infos zu bridge – Berliner Netzwerke für Bleiberecht: https://bridge-bleiberecht.de

Adresse

Potsdamer Str. 65
10785 Berlin
Deutschland

Öffnungszeiten

Termin nach Vereinbarung

Träger
Beauftragte für Partizipation, Integration und Migration des Senats von Berlin
Telefon
+49 30 901723 -121 /+49 30 901723 -129

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