Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Wohnungssuche ist ohnehin schwer. Und Diskriminierung macht sie noch schwerer. Viele Menschen berichten von Absagen, weil sie einen internationalen Namen tragen oder eine große Familie haben. Das ist nicht erlaubt.

Welche Rechte habe ich auf dem Wohnungsmarkt?

  • Grundgesetz (Art. 3): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Verbietet rund um das Thema Wohnen
  • BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Regelt Mietverträge und schützt vor Ablehnung ohne Grund.

Welche Beispiele für Diskriminierung gibt es?

  • Keine Antwort auf Wohnungsanfragen wegen internationalem Namen.
  • Ablehnung von Familien mit Kindern.
  • Schlechtere Mietkonditionen für bestimmte Gruppen.

Weitere Beispiele findest du unter hier: Fair Mieten - Fair Wohnen

Unterschriebene Personen auf dem Bild

Wo bekomme ich Hilfe bei Diskriminierung?

Bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung findest du die richtige Beratungsstelle.

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Was kann ich tun, wenn ich auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werde?

Wenn du Unterstützung brauchst, wende dich an eine Beratungsstelle oder eine:n Anwält:in. So kannst du dabei vorgehen:

  1. Informationen sammeln: Notiere den Vorfall so genau wie möglich (Datum, Ort, beteiligte Personen, Ablauf) und sichere Beweise (zum Beispiel Nachrichten, Fotos, Zeug:innen).
  2. Beratungsstelle kontaktieren: Suche eine passende Beratungsstelle (zum Beispiel Antidiskriminierungsberatung) und vereinbare einen Termin – oft geht das telefonisch, per E-Mail oder online.
  3. Erstberatung nutzen: In einem ersten Gespräch erhältst du eine Einschätzung deiner Situation und Informationen zu deinen Rechten und Möglichkeiten.
  4. Weitere Schritte klären: Gemeinsam entscheidest du, ob du zum Beispiel eine Beschwerde einreichen, eine Schlichtung anstreben oder rechtliche Schritte einleiten möchtest.
  5. Rechtliche Unterstützung einholen: Falls nötig, kann dir eine Anwältin oder ein Anwalt helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.

Prüfe deinen Fall bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Mach den Diskriminierungs-Check

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Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt berät und begleitet Menschen kostenlos, die aufgrund (zugeschriebener) Herkunft, Sprache, Religion, Geschlechteridentität, sexuellen Orientierung, Behinderung, Alter oder sozialen Status diskriminiert werden.

  • Verfassen von Beschwerdebriefen,
  • Vermittlung an weitere Unterstützungsangebote
  • Begleitung zu Gesprächen
  • Beistandschaft vor Gericht.

Beratung nach Terminvereinbarung per Kontaktformular auf unserer Webseite oder Telefon

Adresse

Oranienstraße 53
10969 Berlin
Deutschland

Öffnungszeiten

Montags, Mittwochs und Freitags von 10:00-15:00 Uhr

Träger
asum GmbH, Türkischer Bund in Berlin und Brandenburg (TBB)
Telefon
+49 30 62731668