Mit der Blauen Karte EU kannst du in Berlin leben und arbeiten. Das ist eine besondere Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte, die ein gutes Einkommen haben.
Du hast eine Blaue Karte EU? Hier erfährst du, was du bei einem Jobwechsel oder Jobverlust beachten musst. Einige wichtige Sachen gehen mit Blauer Karte EU leichter, zum Beispiel der Wechsel in einen unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis) oder der Familiennachzug. Auch hierzu findest du hier nützliche Infos.
Welche Behörde ist zuständig?
Auf der Seite dieser Behörde findest du alle offiziellen und vollständigen Infos zu diesem Thema.
Wie stelle ich den Antrag auf Blaue Karte EU?
Den Antrag kannst du Online im Serviceportal stellen. Dort findest du auch Informationen zu den Voraussetzungen und den Kosten.
Was passiert, wenn ich mit Blauer Karte meinen Job verliere?
Dein Aufenthalt bleibt normalerweise 6 Monate weiter gültig. Wenn du erst kürzer als 2 Jahre die Blaue Karte EU hast, dann kann dein Aufenthalt schon nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit enden. Der Aufenthalt endet aber nicht automatisch, du bekommst erst einen Brief vom LEA .
Diese fünf Dinge musst du beachten, wenn du deinen Job verlierst:
- Informiere das LEA : Du musst das LEA spätestens 2 Wochen nach Jobverlust informieren. Das machst du über das Kontaktformular. Wenn du das LEA nicht rechtzeitig informierst, kannst du die Blaue Karte EU verlieren!
- Starte schnell mit der Jobsuche: Aktuell kann die Jobsuche auch mit Qualifikationen und Arbeitserfahrung lange dauern. Mehr Informationen zu Jobsuche und Beratung findest du hier: Jobsuche
- Achte auf rechtliche Folgen durch Arbeitslosigkeit: Du darfst mit einer Blauen Karte EU in bestimmten Situationen einen neuen Job starten. Finde dazu mehr Infos in der nächsten Frage. Wenn du öfter oder eine längere Zeit arbeitslos bist, kannst du deine Blaue Karte EU verlieren.
- Beantrage vielleicht Arbeitslosengeld: Du darfst in der Zeit ohne Job auch Arbeitslosengeld bekommen. Hier erfährst du, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und wie du den Antrag stellst: Arbeitslosengeld. Achtung, du darfst keine Leistungen vom Jobcenter bekommen! Das gilt auch dann, wenn dir die Bundesagentur für Arbeit sagt, dass du Geld beim Jobcenter beantragen kannst. Wenn du unsicher bist, welches Geld du beantragen kannst, komm in eine Beratungsstelle.
- Stelle rechtzeitig einen Antrag beim LEA : Wenn deine Aufenthaltserlaubnis endet und du noch keine neue Arbeit gefunden hast, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche eine Möglichkeit sein. Informiere dich hier: Chancenkarte | Serviceportal
Kann ich mit Blauer Karte EU meinen Arbeitgeber wechseln?
Gucke in deine Aufenthaltserlaubnis ob in den Nebenbestimmungen besondere Bedingungen für die Arbeit stehen.
Meistens steht da:
Beschäftigung und AG-Wechsel gemäß § 18g Abs. 1 S. 1 AufenthG erlaubt.
Nach 1-jähr. versicherungspfl. Beschäftig. ist Beschäftig. jeder Art erlaubt
Das bedeutet: Du darfst einen neuen Job ohne Erlaubnis starten. Wenn du in den ersten 12 Monaten einen neuen Job anfängst, musst du das LEA über das Kontaktformular informieren. Normalerweise brauchst du nicht auf die Erlaubnis zu warten. Du informierst und kannst dann direkt arbeiten. In deinem ersten Jahr mit einer Blauen Karte darf das LEA widersprechen, sollten sie mit dem Job nicht einverstanden sein. Wenn der Job nicht die Voraussetzungen für die Blauen Karte erfüllt, kann das LEA die Blaue Karte widerrufen. Nach einem Jahr musst du das LEA nicht mehr informieren.
Achte darauf, dass nicht jeder Job ausreicht, um deine Blaue Karte EU zu behalten oder zu verlängern.
Mit welchem Job kann ich meine Blaue Karte EU behalten oder verlängern?
Nicht jeder Job hilft dir, deine Blaue Karte EU zu behalten oder zu verlängern. Die Anforderungen an den Job sind bei der Blauen Karte EU besonders hoch. Du musst normalerweise ein gutes Einkommen von mindestens 50.700 € pro Jahr haben. In bestimmten Fällen reichen auch 45.934,20 € pro Jahr (Stand: Februar 2026). Und dein Job muss zu deinen Qualifikationen passen. Das ist wichtig, damit die Blaue Karte verlängert wird.
Tipp: Wenn du einen anderen Job findest, kannst du damit aber vielleicht eine andere Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte bekommen. Wichtig ist, dass du einen qualifizierten Job machst.
Wann kann ich einen unbefristeten Aufenthalt bekommen?
Für Menschen mit Blauer Karte EU gibt es einen schnellen Weg in die Niederlassungserlaubnis. Voraussetzung ist zum Beispiel, dass du einen Job gemacht hast, der für die Blauen Karte EU passt. Du musst auch Deutschkenntnisse nachweisen. Mit einem Sprachniveau B1 kannst du schon nach 21 Monaten in die Niederlassungserlaubnis wechseln. Mit einem Sprachniveau A1 kannst du nach 27 Monaten wechseln. Mit dem Quick-Check kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllst. Informiere dich jetzt im Serviceportal zu dieser besonderen Niederlassungserlaubnis. Wenn du auf "Jetzt online erledigen" klickst, kommst du zum Quick-Check und zum Online-Antrag:
Jetzt Niederlassungserlaubnis beantragen
Bist du schon länger in Deutschland? Nach 5 Jahren kannst du vielleicht schon eine Einbürgerung beantragen. Informiere dich hier über deine Möglichkeiten:
Kann ich meine Familie nachholen?
Mit Blauer Karte EU ist es leichter als mit einem anderen Aufenthaltstitel . Deine Familie braucht kein Deutschzertifikat und vielleicht kannst du sogar deine Eltern oder Schwiegereltern nach Berlin holen. Allerdings musst du Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel brauchst du normalerweise genug Geld und eine Wohnung mit Platz für dich und deine Familie.
Orte in dieser Karte
Willkommenszentrum Berlin
In Karte anzeigenDas Willkommenszentrum ist die Beratungsstelle der Integrationsbeauftragten und eine Anlaufstelle der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für Neuankommende, Zugewanderte, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen ohne deutschen Pass.
Ratsuchende und ihre Angehörigen erhalten kompetente Beratung zum Ankommen, Aufenthalt oder zur Ausbildungsaufnahme. Wir unterstützen auch zu sozialen Leistungsansprüchen und weiteren Fragen rund das Ankommen.
Bei uns arbeitet ein festes Team aus Beraterinnen und Dolmetscherinnen, das individuell und mehrsprachig sowie gemeinsam mit Kooperationspartner*innen informiert, berät und unterstützt. Wir bieten ein umfassendes Beratungsangebot – vor Ort, telefonisch und digital – und informieren auch online auf Deutsch und mehrsprachig zu diesen Themen.
Folgende Anliegen werden abgedeckt:
- Rechtsberatung im Migrationsrecht
- Härtefallberatung
- Sozialberatung
- Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland
- Beratung zu Aus- und Weiterbildung, zu Deutschkursen sowie zur Arbeitsplatzsuche
- Beratung zur Existenzgründung
- Beratung zum Arbeitsrecht
Potsdamer Str. 61
10785 Berlin
Deutschland
Unsere Beratung erfolgt vor Ort, telefonisch und digital. Öffnungszeiten: Mo 9:00–13:00 Uhr Di 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr Mi 9:00–13:00 Uhr Do 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr Beratung per E-Mail und Vereinbarung von Beratungsterminen: beratung@intmig.berlin.de Telefonische Vereinbarung von Beratungsterminen: Mo + Fr 11:00–13:00 Uhr unter (030) 9017-23172 Für mehrsprachige Beratung: https://www.berlin.de/willkommenszentrum/ueber-uns/mehrsprachige-beratu…
Al Muntada & Al Muntada Plus
In Karte anzeigenAl-Muntada unterstützt Menschen aus dem arabischen Raum, die geflohen oder zugewandert sind und in Berlin leben. Viele von ihnen kommen aus dem Libanon, Syrien und dem Irak. Die Beratung richtet sich an Menschen jeden Alters und findet in Neukölln statt.
Neu in Deutschland anzukommen, kann viele Fragen aufwerfen. Wo beantrage ich Asyl? Wie und wo kann ich Deutsch lernen? Wie kann ich meine Familie nachholen? Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?
Al-Muntada berät Sie zu Themen wie
- Aufenthaltserlaubnis
- Familiennachzug
- Einbürgerung
- soziale Leistungsansprüche, zum Beispiel beim JobCenter, Sozialamt, LAF, Kindergeld und Elterngeld
- Deutschkurse
- persönliche Krisen und familiäre Konflikte
Al-Muntada Plus ist Kostenlose Rechtsberatung für Flüchtlinge und Zuwander*innen
Morusstraße 18 A
12053 Berlin
Deutschland
Die offene Sprechstunde findet donnerstags ab 13 bis 16 Uhr statt. Es empfiehlt sich, bereits früh zu kommen (ab 12.15 Uhr), da nur eine begrenzte Anzahl von Wartenummern vergeben werden können. Einlass ist um 13 Uhr. Ausserhalb dieser Sprechstunde nach Terminvereinbarung (almuntada@diakoniewerk-simeon.de).
Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung
In Karte anzeigenEinzelfallrechtsberatung für Migranten und geflüchtete Menschen in Berlin
Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Wir bieten:
- Beratung zu Fragen des Aufenthaltsrechts und angrenzender Rechtsgebiete, wie z.B. des Staatsangehörigkeitsrechts
- Kooperation mit anderen Projekten wie den Integrationslots:innen, dem Stadtteilmütter-Projekt, der Migrationsberatung für Erwachsene und der Sozialberatung im tam
- Vermittlung zu weiteren spezialisierten Beratungsstellen bei Bedarf
Bitte vereinbaren Sie für eine Beratung vorab per E-Mail oder telefonisch einen Termin.
Die Beratung kann auf Deutsch, Englisch und Chinesisch erfolgen. Eine Sprachmittlung für andere Sprachen ist ggf. nach vorheriger Absprache möglich.
Wilhelmstraße 115
10963 Berlin
Deutschland
Migrationsrechtsberatung für Migrant*innen und Geflüchtete
In Karte anzeigenWir bieten Ihnen Rechtsberatung zu allen Fragen und Problemen rund um Ihren Aufenthalt in Deutschland und den Zuzug nach Deutschland:
- Familiennachzug und Aufnahmeprogramme
- Beratung in Bezug auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Aufenthaltsverfestigung und Bleibeperspektiven
- Niederlassungserlaubnis
- Beratung zur Einbürgerung
- Aufenthalt für Familienmitglieder oder Kinder
- Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten wie Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Vaterschaftsanerkennungen oder der Passbeschaffung
- Visaangelegenheiten
- Anträge an das Berliner Landesamt für Einwanderung oder weitere Berliner Behörden
Wir kooperieren im Rahmen des Netzwerks der Berliner Beratungsstellen für die Migrantinnenrechtsberatung und arbeiten mit vielen weiteren Partnerinnen zusammen, u. a. Xenion, Zentrum Überleben, speziellen Beratungsstellen und speziellen Fachdiensten sowie Anwältinnen und Ärztinnen, Bildungsinstitutionen.
Karl-Marx-Straße 172
12043 Berlin
Deutschland
Montag bis Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr Beratung nur nach Terminvergabe! Terminvergabe ist telefonisch oder per E-Mail möglich