Du möchtest die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Hier findest du wichtige Infos und Tipps. Diese Seite gibt dir einen ersten Überblick zu den häufigsten Fragen.
Welche Behörde ist zuständig?
Landesamt für Einwanderung (LEA)
Auf der Seite dieser Behörde findest du alle offiziellen und vollständigen Infos zu diesem Thema.
Wie stelle ich einen Antrag auf Einbürgerung?
Dein erster Schritt: Prüfe, ob du dich einbürgern lassen kannst. Dafür solltest du den Quick-Check zur Einbürgerung nutzen. Der Quick-Check ist kostenlos und bietet eine erste Orientierung. Er ersetzt keine offizielle Prüfung deines Antrags.
Dein zweiter Schritt: Wenn du meinst, alle Voraussetzungen zu erfüllen, kannst du Online-Antrag auf Einbürgerung stellen. Sammle dafür deine Unterlagen zusammen. Fertige von den Unterlagen digitale Kopien (am besten im PDF-Format), um diese im Online-Antrag einreichen zu können. Es dauert länger, zum Beispiel 2 Stunden, den Online-Antrag auszufüllen.
Wenn du auf dieser Seite unten auf "Jetzt online erledigen" klickst, findest du den Quick-Check und den Online-Antrag:
Was kostet mich die Einbürgerung?
Der Antrag kostet 255 €. Du musst mit dem Antrag per Kreditkarte oder Paypal zahlen.
Welche Deutschkenntnisse brauche ich für die Einbürgerung?
-
Ich spreche kein oder kaum Deutsch.
Dann besuche einen Deutschkurs. Wie das geht und wo in Berlin du einen Deutschkurs machen kannst, findest du hier:
Es gibt auch Ausnahmen für den Sprachnachweis . Wenn du wegen einer Krankheit oder Behinderung kein Deutsch lernen kannst und ein Facharzt oder eine Fachärztin das bestätigt, kann die Behörde dich vom Sprachnachweis befreien.
-
Ich spreche Deutsch, habe aber kein Zertifikat.
Dann kannst du eine Prüfung machen. Das geht bei den Volkshochschulen in Berlin, dem Goethe-Institut oder einem anderen zertifizierten Prüfungszentrum. Dort meldest du dich an und zahlst die Kosten. Wenn du die Prüfung bestanden hast, bekommst du dein Zertifikat. Mehr Infos findest zu hier:
Es gibt auch Ausnahmen für den Sprachnachweis . Wenn du wegen einer Krankheit oder Behinderung kein Deutsch lernen kannst und ein Facharzt oder eine Fachärztin das bestätigt, kann die Behörde dich vom Sprachnachweis befreien.
-
Ich gehe in Deutschland zur Schule oder bin in Deutschland zur Schule gegangen.
Dann kannst du deine Deutschkenntnisse mit deinen Schulzeugnissen nachweisen. Das geht zum Bespiel mit einem Zeugnis der 9. Klasse oder höher. In dem Zeugnis musst du für das Fach Deutsch mindestens die Note 4 („ausreichend“) haben. Oder das geht mit einem Zeugnis von deinem Schulabschluss (BBR oder höher). Mehr Informationen findest du im Reiter Unterlagen.
Wenn du als „Gastarbeiter*in“ vor 1974 oder Vertragsarbeiter*in vor 1990 nach Deutschland gekommen bist, reicht es, wenn du dich im Alltag mündlich verständigen kannst.
Auch gibt es eine Ausnahme bei einer Härte, wenn du B1 trotz viel Mühe nicht geschafft hast. Du musst viele Kurse und Prüfungen für B1 besucht haben. Für diese Ausnahme gelten hohe Anforderungen.
Ab einem Alter von 70 Jahren verlangt die Einbürgerungsbehörde keine Sprachnachweise.
Du benötigst "ausreichende Deutschkenntnisse". Das bedeutet Kenntnisse auf Sprachniveau B1 oder besser. Das musst du nachweisen.
Muss ich den Einbürgerungstest machen?
Normalerweise musst du für die Einbürgerung einen speziellen Test machen. Mit dem Test zeigst du, dass du Wissen über das Recht, die Gesellschaft und das Leben in Deutschland hast. Nicht alle Menschen müssen diesen Test machen, es gibt Ausnahmen.
Wie hoch muss mein Einkommen sein?
Du musst nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Das bedeutet, dass du genug Geld zum Leben hast. Wie viel das genau ist, muss persönlich für dich berechnet werden. Das hängt davon ab, ob du allein lebst oder mit deiner Familie oder wie viel Miete du zahlst.
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Einkommen reicht, mach den Quick-Check Lebensunterhaltsberechnung. Wenn du auf dieser Seite unten auf "Jetzt online erledigen" klickst, findest du den Quick-Check:
Quick-Check Lebensunterhaltsberechnung
Mache den Test und finde heraus, ob du die Voraussetzungen erfüllst oder frag in einer Beratungsstelle.
Für die Einbürgerung darfst du normalerweise kein Geld von Jobcenter oder Sozialamt bekommen und auch keinen Anspruch darauf haben.
Welchen Aufenthaltstitel brauche ich für eine Einbürgerung?
Du kannst eine Einbürgerung mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel (zum Beispiel einer Niederlassungserlaubnis) beantragen. In vielen Fällen kannst du die Einbürgerung auch mit einem befristeten Aufenthaltstitel beantragen. Das geht aber nur mit bestimmten Aufenthaltstiteln , zum Beispiel mit einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Ehe oder einer Blauen Karte als Fachkraft.
Unionsbürger:innen, die das Recht auf Freizügigkeit haben, haben Zugang zur Einbürgerung. Das gilt auch für ihre Familienangehörigen und nahestehenden Personen.
Wenn du unsicher bist, ob dein Aufenthaltstitel passt oder du ein Recht auf Freizügigkeit hast, frage in einer Beratungsstelle.
Welche Zeiten zählen für die Aufenthaltsdauer?
Für die Einbürgerung zählt die Zeit mit einem rechtmäßigen Aufenthalt. Das bedeutet die Zeit, in der du einen Aufenthaltstitel hattest.
Zeiten mit Duldung zählen nicht. Zeiten mit Aufenthaltsgestattung zählen nur dann, wenn du später einen Schutzstatus erhalten hast.
Beim Wechsel von einem Aufenthaltstitel in einen anderen zählt die bisherige Aufenthaltsdauer weiter. Wichtig ist, dass es keine Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts gibt. Eine Fiktionsbescheinigung ist keine Unterbrechung. Die Zeit zwischen zwei Aufenthaltstiteln geht nicht verloren, wenn du rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis oder auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gestellt hast.
Insgesamt benötigst du einen fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Manchmal gibt es Ausnahmen und du kannst dich schon früher einbürgern lassen. Zum Beispiel wenn du mit einer deutschen Person verheiratet bist. Frag dann am besten in einer Beratungsstelle, welche Regeln für dich gelten.
Wann sollte ich in eine Beratung
- Wenn du trotz Quick-Check unsicher bist, ob du die Voraussetzungen erfüllst
- Wenn du wissen willst, ob für dich Ausnahmen gelten
- Wenn du Fragen zu deinem Einkommen hast
- Wenn du unsicher bist, ob dein Aufenthaltstitel passt
- Wenn du nicht weißt, ob deine bisherige Aufenthaltsdauer ausreicht
Ich warte schon lange auf Antwort zu meinem Antrag. Was kann ich tun?
-
Du hast deinen Antrag im Jahr 2023 oder früher gestellt und noch immer keine Antwort?
Seit 2024 ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) für die Einbürgerung zuständig. Die Verfahren laufen digital.
Früher wurden die Anträge auf Papier im Bezirksamt gestellt. Das LEA hatte am Anfang über 40.000 laufende Anträge von den Bezirken übernommen. Die Bearbeitung dieser Anträge kann länger dauern.
Leider können wir nicht sagen, wann es für deinen Antrag eine Entscheidung gibt.
Tipp: Manchmal geht es schneller, wenn du deinen Antrag noch einmal online stellst und aktuelle Nachweise schickst. Aber Achtung: Dann musst du auch die Kosten von 255,00 Euro noch einmal zahlen. Außerdem solltest du den Antrag nur noch einmal stellen, wenn du zu diesem Zeitpunkt auch noch alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllst. Mache hierfür den Quick-Check zur Einbürgerung. Den findest du unter Serviceportal | Einbürgerung. Wenn du ganz unten rechts auf „Jetzt online erledigen“ klickst, findest du den Quick-Check.
-
Du hast deinen Antrag im Jahr 2024 oder später bereits digital gestellt?
Auch wenn du deinen Antrag online gestellt hast, musst du erstmal warten. Die Bearbeitung kann ein Jahr oder länger dauern. Manchmal klappt es aber auch nach ein paar Monaten.
Wie lange es dauert, hängt zum Beispiel davon ab, ob deine Unterlagen vollständig und aktuell sind. Keine Sorge: Das LEA meldet sich bei dir, wenn etwas fehlt. Bitte gedulde dich bis dahin.
Entscheidend ist, wann du deinen Antrag euf Einbürgerung gestellt hast:
„Doppelte Staatsbürgerschaft“: Kann ich zwei Staatsbürgerschaften haben?
Viele sprechen von „doppelter
Staatsangehörigkeit
“. Das bedeutet, dass man die deutsche und eine andere
Staatsangehörigkeit
hat.
Wenn du eingebürgert wirst, bekommst du immer die deutsche
Staatsangehörigkeit
. Ob du deine bisherige
Staatsangehörigkeit
behältst oder verlierst, entscheidet das Gesetz deines Herkunftslandes. Deutschland kann das nicht beeinflussen.
Deshalb solltest du dich früh bei der Botschaft deines Landes informieren.
Weitere Infos zum Thema
Hier findet ihr noch mehr Fragen und Antworten zum Thema Einbürgerung und den Voraussetzungen.
Die Seite ist mehrsprachig.
Orte in dieser Karte
Willkommenszentrum Berlin
In Karte anzeigenDas Willkommenszentrum ist die Beratungsstelle der Integrationsbeauftragten und eine Anlaufstelle der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für Neuankommende, Zugewanderte, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen ohne deutschen Pass.
Ratsuchende und ihre Angehörigen erhalten kompetente Beratung zum Ankommen, Aufenthalt oder zur Ausbildungsaufnahme. Wir unterstützen auch zu sozialen Leistungsansprüchen und weiteren Fragen rund das Ankommen.
Bei uns arbeitet ein festes Team aus Beraterinnen und Dolmetscherinnen, das individuell und mehrsprachig sowie gemeinsam mit Kooperationspartner*innen informiert, berät und unterstützt. Wir bieten ein umfassendes Beratungsangebot – vor Ort, telefonisch und digital – und informieren auch online auf Deutsch und mehrsprachig zu diesen Themen.
Folgende Anliegen werden abgedeckt:
- Rechtsberatung im Migrationsrecht
- Härtefallberatung
- Sozialberatung
- Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland
- Beratung zu Aus- und Weiterbildung, zu Deutschkursen sowie zur Arbeitsplatzsuche
- Beratung zur Existenzgründung
- Beratung zum Arbeitsrecht
Potsdamer Str. 61
10785 Berlin
Deutschland
Unsere Beratung erfolgt vor Ort, telefonisch und digital. Öffnungszeiten: Mo 9:00–13:00 Uhr Di 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr Mi 9:00–13:00 Uhr Do 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr Beratung per E-Mail und Vereinbarung von Beratungsterminen: beratung@intmig.berlin.de Telefonische Vereinbarung von Beratungsterminen: Mo + Fr 11:00–13:00 Uhr unter (030) 9017-23172 Für mehrsprachige Beratung: https://www.berlin.de/willkommenszentrum/ueber-uns/mehrsprachige-beratu…
Al Muntada & Al Muntada Plus
In Karte anzeigenAl-Muntada unterstützt Menschen aus dem arabischen Raum, die geflohen oder zugewandert sind und in Berlin leben. Viele von ihnen kommen aus dem Libanon, Syrien und dem Irak. Die Beratung richtet sich an Menschen jeden Alters und findet in Neukölln statt.
Neu in Deutschland anzukommen, kann viele Fragen aufwerfen. Wo beantrage ich Asyl? Wie und wo kann ich Deutsch lernen? Wie kann ich meine Familie nachholen? Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?
Al-Muntada berät Sie zu Themen wie
- Aufenthaltserlaubnis
- Familiennachzug
- Einbürgerung
- soziale Leistungsansprüche, zum Beispiel beim JobCenter, Sozialamt, LAF, Kindergeld und Elterngeld
- Deutschkurse
- persönliche Krisen und familiäre Konflikte
Al-Muntada Plus ist Kostenlose Rechtsberatung für Flüchtlinge und Zuwander*innen
Morusstraße 18 A
12053 Berlin
Deutschland
Die offene Sprechstunde findet donnerstags ab 13 bis 16 Uhr statt. Es empfiehlt sich, bereits früh zu kommen (ab 12.15 Uhr), da nur eine begrenzte Anzahl von Wartenummern vergeben werden können. Einlass ist um 13 Uhr. Ausserhalb dieser Sprechstunde nach Terminvereinbarung (almuntada@diakoniewerk-simeon.de).
Berlin wird mein Zuhause
In Karte anzeigenWir helfen Ihnen Schritt für Schritt zum deutschen Pass:
- Alle Fragen klären: Wir beantworten alles zum Antrag
- Vorbereitung für Prüfungen: Wir finden passende Sprachkurse und helfen bei den
Einbürgerungstests - Lernen leicht gemacht: Wir geben Ihnen Material und Infos für eine gute Vorbereitung
Mehrsprachige Beratung ist möglich
Nehringstraße 8
14059 Berlin
Deutschland
Einzelberatung (nur mit Termin) ● montags: 16:00 – 19:00 Uhr ● dienstags: 16:00 – 19:00 Uhr persönlich, telefonisch oder online möglich Offene Sprechstunde (ohne Termin) ● freitags: 13:00 – 16:00 Uhr
Einbürgerungslots*innen
In Karte anzeigenDer Weg von der Einwohnerin zumzur Bürgerin Berlins soll erleichtert werden. Die Einbürgerungslotsinnen kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Gemeinsam mit den Einzubürgernden klären sie die Voraussetzungen und stellen die benötigten Dokumente zusammen.
Zu unserem Angebot gehören auch Schulungen für Multiplikatorinnen: Diese sensibilisieren innerhalb ihrer Communities für die Möglichkeiten der Einbürgerung und dienen als Ansprechpartnerinnen. Auf diesem Weg leisten sie zudem einen Beitrag zur Entlastung der Verwaltung.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Kostenlose und unverbindliche Beratung
- Hilfe bei der Antragstellung
- Schulungen von Multiplikator*innen
Waldenserstraße 2-4
10551 Berlin
Deutschland
Damit wir ausreichend Zeit für unser Gespräch einplanen können, beraten wir nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung
In Karte anzeigenEinzelfallrechtsberatung für Migranten und geflüchtete Menschen in Berlin
Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Wir bieten:
- Beratung zu Fragen des Aufenthaltsrechts und angrenzender Rechtsgebiete, wie z.B. des Staatsangehörigkeitsrechts
- Kooperation mit anderen Projekten wie den Integrationslots:innen, dem Stadtteilmütter-Projekt, der Migrationsberatung für Erwachsene und der Sozialberatung im tam
- Vermittlung zu weiteren spezialisierten Beratungsstellen bei Bedarf
Bitte vereinbaren Sie für eine Beratung vorab per E-Mail oder telefonisch einen Termin.
Die Beratung kann auf Deutsch, Englisch und Chinesisch erfolgen. Eine Sprachmittlung für andere Sprachen ist ggf. nach vorheriger Absprache möglich.
Wilhelmstraße 115
10963 Berlin
Deutschland
Migrationsrechtsberatung für Migrant*innen und Geflüchtete
In Karte anzeigenWir bieten Ihnen Rechtsberatung zu allen Fragen und Problemen rund um Ihren Aufenthalt in Deutschland und den Zuzug nach Deutschland:
- Familiennachzug und Aufnahmeprogramme
- Beratung in Bezug auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Aufenthaltsverfestigung und Bleibeperspektiven
- Niederlassungserlaubnis
- Beratung zur Einbürgerung
- Aufenthalt für Familienmitglieder oder Kinder
- Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten wie Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Vaterschaftsanerkennungen oder der Passbeschaffung
- Visaangelegenheiten
- Anträge an das Berliner Landesamt für Einwanderung oder weitere Berliner Behörden
Wir kooperieren im Rahmen des Netzwerks der Berliner Beratungsstellen für die Migrantinnenrechtsberatung und arbeiten mit vielen weiteren Partnerinnen zusammen, u. a. Xenion, Zentrum Überleben, speziellen Beratungsstellen und speziellen Fachdiensten sowie Anwältinnen und Ärztinnen, Bildungsinstitutionen.
Karl-Marx-Straße 172
12043 Berlin
Deutschland
Montag bis Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr Beratung nur nach Terminvergabe! Terminvergabe ist telefonisch oder per E-Mail möglich