Du möchtest Asylbewerberleistungen beantragen? Finde hier Infos zu Ablauf, Fristen sowie hilfreiche Tipps.
Welche Behörde ist zuständig?
Was sind Asylbewerberleistungen?
Asylbewerberleistungen sind finanzielle Unterstützung für bestimmte Personen, wenn du hilfsbedürftig bist und in Deutschland lebst. Die Höhe der Leistungen hängt ganz von deiner persönlichen Situation ab.
Kann ich Asylbewerberleistungen bekommen?
Du kannst zum Beispiel Asylbewerberleistungen beantragen, wenn:
- Du einen Asylantrag gestellt hast und eine Aufenthaltsgestattung besitzt,
- Du eine Duldung hast,
- oder du einen humanitären Aufenthaltstitel (zum Beispiel nach § 23 (1), 24 oder 25 (4) oder (5) AufenthG) hast.
Asylbewerberleistungen gelten auch für Familienmitglieder, mit denen du zusammenwohnst. Auch Kinder können Asylbewerberleistungen bekommen. Komm dafür am besten in eine Beratung.
Du musst hilfebedürftig sein, was bedeutet, du darfst wenig oder gar kein Einkommen haben und du darfst meistens nicht mehr als 200 € besitzen. Wenn du Asylbewerberleistungen bekommst, kannst du meistens keine anderen Sozialleistungen bekommen.
Wie beantrage ich Asylbewerberleistungen?
Du füllst zwei Formulare aus: Den Antrag und eine Anlage. Alle Unterlagen zusammen nimmst du persönlich mit in die Sprechstunde.
Hier findest du den Antrag und die Anlage. Du kannst beides als PDF-Dateien runterladen und ausfüllen.
Wichtig
Manchmal gehen Menschen davon aus, dass mit der Registrierung als Asylantragstellender oder als Geflüchteter aus der Ukraine beim LAF automatisch ein Antrag aus Asylbewerberleistungen gestellt wird. Das ist falsch. Du musst die Leistungen selber entweder beim LAF oder bei einem Sozialamt aktiv beantragen.
Wie werden die Leistungen ausgezahlt?
Das Geld wird in bar ausgezahlt oder auf ein Bankkonto überwiesen.
Noch kein Bankkonto? Bei Handbook Germany erfährst du, wie du ein Konto bekommst.
Bin ich krankenversichert, wenn ich Asylbewerberleistungen bekomme?
Asylsuchende haben keine umfassende Krankenversicherung, bekommen aber Hilfe bei Krankheiten, Schmerzen, Schwangerschaft und Geburt sowie wichtigen Untersuchungen und Impfungen – Zahnersatz gibt es nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Das Sozialamt oder LAF beantragt für dich eine elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK). Hierfür brauchst Du normalerweise ein digitales Passbild. Über das Verfahren informiert dich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin im Sozialamt oder im LAF bei der Antragstellung. Mit der eGK gehst du zu einem Arzt/einer Ärztin deiner Wahl, der dich kostenfrei behandelt und dir bei Bedarf Medikamente verschreibt.
Auf welche Fristen muss ich achten?
Es gibt keine Frist. Das Geld erhältst Du aber erst ab dem Tag, an dem du den Antrag stellst. Es wird kein Geld rückwirkend bezahlt.
Was kostet der Antrag?
Der Antrag auf Asylbewerberleistungen ist kostenlos.
Warum bekomme ich weniger Geld?
Das Geld kann gekürzt werden. Das kann zum Beispiel folgenden Grund haben: Du hast falsche Angaben zu deiner Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht oder deinen Pass nicht abgegeben.
Wenn du weniger Geld bekommen sollst, gibt das Amt dir dazu eine schriftliche Entscheidung. Wenn du oder deine Familienangehörigen, die mit dir zusammenwohnen, Einkommen durch einen Job haben, bekommst du vielleicht weniger Asylbewerberleistungen.
Was passiert, wenn ich arbeite?
Wenn du arbeitest und eigenes Geld zum Leben verdienst, bekommst du weniger oder keine Asylbewerberleistungen, weil du selbst für dich sorgen kannst.
Wichtig
Informiere das LAF oder Sozialamt sofort, wenn sich deine Situation ändert (zum Beispiel Arbeit, Umzug oder neuer Aufenthaltsstatus ). Das ist deine Pflicht. Sonst musst du später vielleicht viel Geld zurückzahlen.
Sozialleistungen einfach erklärt
Du findest weitere Infos wie zum Beispiel zu Höhe der Asylbewerberleistungen oder anderen Sozialleistungen auf dieser Seite.
Orte in dieser Karte
Willkommenszentrum Berlin
In Karte anzeigenDas Willkommenszentrum ist die Beratungsstelle der Integrationsbeauftragten und eine Anlaufstelle der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für Neuankommende, Zugewanderte, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen ohne deutschen Pass.
Ratsuchende und ihre Angehörigen erhalten kompetente Beratung zum Ankommen, Aufenthalt oder zur Ausbildungsaufnahme. Wir unterstützen auch zu sozialen Leistungsansprüchen und weiteren Fragen rund das Ankommen.
Bei uns arbeitet ein festes Team aus Beraterinnen und Dolmetscherinnen, das individuell und mehrsprachig sowie gemeinsam mit Kooperationspartner*innen informiert, berät und unterstützt. Wir bieten ein umfassendes Beratungsangebot – vor Ort, telefonisch und digital – und informieren auch online auf Deutsch und mehrsprachig zu diesen Themen.
Folgende Anliegen werden abgedeckt:
- Rechtsberatung im Migrationsrecht
- Härtefallberatung
- Sozialberatung
- Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland
- Beratung zu Aus- und Weiterbildung, zu Deutschkursen sowie zur Arbeitsplatzsuche
- Beratung zur Existenzgründung
- Beratung zum Arbeitsrecht
Potsdamer Str. 61
10785 Berlin
Deutschland
Unsere Beratung erfolgt vor Ort, telefonisch und digital. Öffnungszeiten: Mo 9:00–13:00 Uhr Di 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr Mi 9:00–13:00 Uhr Do 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr Beratung per E-Mail und Vereinbarung von Beratungsterminen: beratung@intmig.berlin.de Telefonische Vereinbarung von Beratungsterminen: Mo + Fr 11:00–13:00 Uhr unter (030) 9017-23172 Für mehrsprachige Beratung: https://www.berlin.de/willkommenszentrum/ueber-uns/mehrsprachige-beratu…
Asylverfahrensberatung
In Karte anzeigenDie Verfahrensberatung für Geflüchtete richtet sich vor allem an:
- Menschen die sich im Asylverfahren befinden
- Menschen die einen Asylantrag stellen wollen
- Menschen die sich im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht befinden
Wir beraten und unterstützen bei Fragen zu:
- Allgemeine Fragen zum Asylverfahren
- Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Verfahren nach Dublin-III-VO
- Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Vermittlung von Anwält*Innen
- Begleitung im Widerspruchsverfahren sowie bei Zweit- und Folgeverfahren
- Wahrung der besonderen Verfahrensgarantien für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende
Zur Beratung bitte alle benötigten Unterlagen und Dokumente mitbringen!
Stromstraße 47
10551 Berlin
Deutschland
Montag: 10.30 – 13.00 Uhr: Offene Sprechstunde (bei akutem Handlungsbedarf) Bitte rechnen Sie mit einer hohen Wartezeit! Dienstag – Freitag: nur mit Termin Terminvereinbarung: Mittwochs 13:00 – 15:00 Uhr unter 030 666407- 26 oder per Mail: avb@bbzberlin.de
AWO Asylberatung
In Karte anzeigenKostenlose, vertrauliche Beratung und Hilfe zu u.a. folgenden Themen:
- Asylantragstellung
- Anhörungsvorbereitung
- Erklärung von Bescheiden und Klagemöglichkeiten
- Dublin-Verfahren
- Familiennachzug
- Aufenthaltsrecht
- Aufnahmeprogramme
Wir bieten Beratung in mehrere Sprachen an (derzeit: Farsi, Georgisch, Arabisch, Russisch, Türkisch, Paschto, Französisch und Englisch) in zwei Standorten.
Für die Terminvereinbarung bieten wir um eine E-Mail an asyl@awo-mitte.de
Prinzenstr. 14
10969 Berlin
Deutschland
Aktuelle Sprechzeiten u. Kontaktdaten einsehbar unter "Aktuelle Beratungszeiten der Asylberatungsprojekte": https://awo-mitte.de/gefluechtete-asyl/ Eine Terminvereinbarung per Email (asyl@awo-mitte.de) ist aktuell für die Beratung notwendig.