Dein Kind braucht Betreuung nach der Schule? In Berlin gibt es Ganztagsschulen mit vielen Angeboten am Morgen, Nachmittag und in den Ferien. Die ergänzende Förderung und Betreuung in der Grundschule nennt sich kurz "eFöB" (umgangssprachlich auch Hort).
Welche Behörde ist zuständig?
Was ist Ganztagsbetreuung in der Grundschule?
In Berlin sind alle Grundschulen Ganztagsschulen. Dein Kind kann dort von Klasse 1 bis 6 lernen, spielen und betreut werden. Es gibt zwei Arten (die Uhrzeiten können je nach Schule leicht variieren):
Offene Ganztagsschule
Unterricht von 8 bis 13:30 Uhr. EFöB nach Bedarf zwischen 6 bis 8 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr. Das Kind kann ab 13:30 abgeholt werden.
Gebundene Ganztagsschule
Unterricht und Freizeit wechseln sich von 8 bis 16 Uhr ab. EFöB nach Bedarf zwischen 6 bis 8 Uhr und 16 bis 18 Uhr. Das Kind kann ab 16 Uhr abgeholt werden.
Was bedeutet Hort oder eFöB?
Die ergänzende Förderung und Betreuung, kurz eFöB, ist die Betreuung außerhalb des Unterrichts. Dazu gehören:
- Frühbetreuung 6 bis 8 Uhr
- Nachmittagsbetreuung nach Schulschluss bis 18 Uhr
- Ferienbetreuung
Für die Betreuung braucht jedes Kind einen Betreuungsgutschein . Darin stehen die für dich passenden Zeiten. Den Antrag dafür findest du bei Schritt für Schritt zum Betreuungsgutschein.
Wichtig
Ab August, im Sommer vor seiner Einschulung kann dein Kind die eFöB besuchen und in einer ruhigen Zeit die Schule und Pädagog:innen kennenlernen. Denk daran so früh wie möglich (spätestens 3 Monate vorher) den Betreuungsgutschein zu beantragen! Dein Kitaplatz endet am 31. Juli. Ab August kann dein zukünftiges Schulkind nicht mehr in die Kita gehen.
Was kostet der Betreuungsplatz in der eFöB?
Je nach Klassenstufe der Kinder ist die eFöB in Berlin kostenlos. Die Kosten und Betreuungszeiten stehen in deinem Betreuungsgutschein .
- Klasse 1 bis 3: Die Betreuung ist für alle Familien kostenfrei. Jedes Kind hat das Recht auf einen Platz.
- Ab Klasse 4: Der Preis hängt vom Einkommen der Eltern und den gebuchten Zeiten ab.
Mittagessen inklusive: Für alle Kinder von Klasse 1 bis 6 kostenlos. Frag am besten direkt in der Schule nach, wie du dein Kind für das Mittagessen anmeldest!
Schritt für Schritt zum Betreuungsgutschein
- Suche hier den für deine Schulform (zum Beispiel offene Ganztagsschule) passenden Antrag für die eFöB. Wenn du unsicher bist, frage in deiner Schule nach dem passenden Antrag.
- Bei den Klassen 4 – 6 musst du zusätzlich das Dokument "Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung" einreichen.
- Beide Elternteile müssen unterschreiben (alternativ Vollmacht des anderen Elternteils hinzufügen)
- Prüfe, welche Unterlagen für dich relevant sind, zum Beispiel Einkommensnachweise für Klasse 4 – 6. Du findest im Serviceportal eine Unterlagenliste.
- Gib den Antrag und die Unterlagen in der Schule ab (am besten mit der Schulanmeldung)
- Das Jugendamt prüft den Antrag.
- Per Post erhältst du den Betreuungsgutschein .
Kann mein Kind in die eFöB gehen, wenn es eine Behinderung hat?
Ja. Kinder mit Behinderung bekommen auch in der eFöB eine passende Förderung. Eine Fachkraft mit passender Qualifikation unterstützt dein Kind bei den Gruppenangeboten. Benötigt dein Kind praktische Hilfe oder Pflege? Zum Beispiel, um sich mit einem Rollstuhl in den Räumen zu bewegen, beim Essen oder beim Toilettengang? Dann braucht dein Kind vielleicht eine professionelle Begleitperson (schulische Inklusionsassistenz). Sprich dafür mit dem Fachpersonal aus der eFöB oder der Schule. Auch das SIBUZ in deinem Bezirk kann dich zu deinen Fragen beraten.
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Weitere Infos
Das Berliner Familienportal sammelt offizielle Infos, Tipps und Tricks für deinen Familienalltag. Informiere dich hier weiter zum Thema eFöB in Berlin.
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Ratgeber
ElternMails sind kurze Ratgeber passend für die Entwicklungsphasen von deinem Kind. Du bekommst praktische Tipps zu Erziehung, Gesundheit, Bildung und vieles mehr in Englisch, Türkisch, Ukrainisch, Arabisch und Polnisch.
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Finanzielle Unterstützung
Du bekommst Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder AsylbLG? Finde hier heraus, wieviel Geld für deine Kinder du über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bekommst: