Du möchtest dauerhaft in Deutschland bleiben? Dann ist vielleicht eine Niederlassungserlaubnis der richtige Schritt. Es gibt verschiedene Formen der Niederlassungserlaubnis, je nach Situation. Hier findest du Infos, wie du einen Antrag stellst. Auch findest du Infos, wann du eine Niederlassungserlaubnis wieder verlieren kannst.
Welche Behörde ist zuständig?
Was bringt mir die Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel . Mit einer Niederlassungserlaubnis kannst du dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten. Dieser Aufenthaltstitel ist nicht mehr an einen Zweck gebunden, wie zum Beispiel an deine Familie oder deine Arbeit. Du kannst jede Art von Job machen und du verlierst deinen Aufenthaltstitel nicht, wenn du soziale Leistungen bekommst.
Neben diesen Vorteilen erleichtert dir der unbefristete Aufenthaltstitel den Zugang zu weiteren Rechten, wie zum Beispiel zum Familiennachzug. Denn nicht immer, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis hast, können deine Kinder oder dein:e Ehepartner:in zu dir nach Deutschland ziehen. Dafür kann es wichtig sein, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
Bitte lass dich unbedingt beraten, wenn du dazu Fragen hast. Der Familiennachzug ist häufig kompliziert. In manchen Fällen ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel ein wichtiger Schritt, wenn du später die Einbürgerung beantragen möchtest.
Welche Alternativen habe ich zur Niederlassungserlaubnis?
Daueraufenthalt EU
Neben der Niederlassungserlaubnis nach deutschem Recht hast du auch die Möglichkeit, einen unbefristeten Aufenthaltstitel nach europäischem Recht zu beantragen. Das ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Sie hat den Vorteil, dass du in einem anderen EU-Staat eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen kannst. Und sie erlischt nicht so schnell wie die Niederlassungserlaubnis. Wenn du zum Beispiel später mal in einem anderen EU-Land leben möchtest, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ein guter Weg.
Hier kannst du lesen, ob du die Voraussetzungen erfüllst: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Einbürgerung
In vielen Fällen kannst du auch direkt eine Einbürgerung [interne Verlinkung] beantragen. Das geht zum Beispiel, wenn du aktuell eine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeit oder zum Familiennachzug hast. Der Vorteil der Einbürgerung ist, dass du an Wahlen teilnehmen kannst. Und du bist freier beim Reisen. Denn die Staatsangehörigkeit kannst du nicht einfach verlieren. Die Niederlassungserlaubnis aber schon, wenn du länger nicht in Deutschland lebst. Lese mehr dazu bei der Frage Kann ich meine Niederlasungserlaubnis verlieren. Deine aktuelle Staatsangehörigkeit musst Du bei der Einbürgerung nicht aufgeben.
Welche Niederlassungserlaubnis passt zu meiner Situation?
Es gibt verschiedene Voraussetzungen, um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Zum Beispiel zu den Themen: Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt und deutsche Sprach- und Landeskenntnisse. Die Voraussetzungen sind nicht immer gleich, sondern unterscheiden sich je nach persönlicher Situation. So gibt es neben der allgemeinen Niederlassungserlaubnis viele besondere Formen der Niederlassungserlaubnis, zum Beispiel für Fachkräfte oder für Familienangehörige von deutschen Staatsbürger:innen.
Schau nach, aus welchem Grund du aktuell einen Aufenthaltstitel hast. Dann kannst du auswählen, welche Niederlassungserlaubnis für dich passt und dir die Infos zu den Voraussetzungen ansehen. Wenn nichts anderes passt oder wenn du eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen willst, wähle „Niederlassungserlaubnis allgemein“:
- Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
- Niederlassungserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis mit Aufnahmezusage des Bundes
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit Blaue Karte EU
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
- Niederlassungserlaubnis für Kinder – ab 16 Jahre
- Niederlassungserlaubnis allgemein – Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Tipp: Wenn du auf der Infoseite ganz unten rechts auf „Jetzt online erledigen“ klickst, findest du einen Quick-Check. Mache den Test und finde heraus, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Wie lange muss ich schon in Deutschland sein?
Das hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel du hast. Spätestens, wenn du 5 Jahre hier lebst und 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du einen Antrag stellen.
In diesen 5 (oder weniger) Jahren brauchst du einen rechtmäßigen Aufenthalt. Das bedeutet einen Aufenthaltstitel wie zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum. Auch Zeiten mit einer Fiktionsbescheinigung sind okay, wenn du direkt nach der Fiktionsbescheinigung wieder einen Aufenthaltstitel hattest. Für anerkannte Geflüchtete werden auch Zeiten mit einer Aufenthaltsgestattung angerechnet. Zeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder für die Ausbildung zählen nur zur Hälfte.
Wenn du in den Jahren zwischen verschiedenen Aufenthaltstiteln gewechselt hast oder umgezogen bist, zählt die Zeit weiter. Wichtig ist, dass es keine Unterbrechung gibt.
Wie hoch muss mein Einkommen sein?
Im Berliner Serviceportal kannst du herausfinden, ob du deinen Lebensunterhalt sicherst, also genug Geld für eine Niederlassungserlaubnis hast:
Quick-Check Lebensunterhaltsberechnung
Tipp: Wenn du ganz unten rechts auf „Jetzt online erledigen“ klickst, findest du eine Hilfe für die Lebensunterhaltsberechnung. Mache den Quick-Check und finde heraus, ob du die Voraussetzung erfüllst.
Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn du wegen einer Krankheit auf Dauer gar nicht mehr arbeiten kannst. Als Nachweis brauchst du dafür ein fachärztliches Attest oder weitere Nachweise. Wenn du Geld vom Jobcenter bekommst, wird vermutet, dass du arbeiten kannst.
Wenn du verheiratet bist oder in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lebst, wird euer Einkommen zusammengerechnet. Keiner von euch darf dann Anspruch auf soziale Leistungen haben.
Brauche ich den Test „Leben in Deutschland“?
Für die Niederlassungserlaubnis musst du normalerweise nachweisen, dass du Grundkenntnisse zu Deutschland hast. Das machst du meistens über den Test „Leben in Deutschland“, der am Ende des Integrationskurses kommt.
Du brauchst den Test nicht zu machen, wenn du in Deutschland:
- mindestens vier Jahre erfolgreich zur Schule gegangen bist (mit Versetzung in die nächste Klasse und am Ende mit einer Durchschnittsnote 4 oder besser) oder
- erfolgreich in die 10. Klasse einer allgemeinbildenden Schule versetzt wurdest oder
- einen Schulabschluss gemacht hast oder
- einen Berufsabschluss (Ausbildung oder Studium) oder einen Doktortitel an der Universität gemacht hast oder
- eine Approbation bekommen hast oder
- mit deinem deutschen minderjährigen Kind oder deinem deutschen Ehepartner oder Ehepartnerin seit 3 Jahren zusammenlebst oder
- wenn du wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht richtig lernen und deswegen den Test nicht machen kannst. Als Nachweis dafür brauchst du ein fachärztliches Attest.
Davon trifft nichts auf dich zu? Dann brauchst du einen Nachweis für deine Deutschland-Kenntnisse.
In Berlin kannst du den Test „Leben in Deutschland“ leider oft nur zusammen mit einem Integrationskurs machen. Wenn du schon ausreichend Deutsch sprichst, musst du aber nicht extra einen Integrationskurs machen. Manche Sprachschulen bieten den Test auch extra an. Der Test kostet 25 Euro. Schau im Internet nach, ob es für Berlin Termine nur für den Test „Leben in Deutschland“ gibt.
Du kannst deine Deutschland-Kenntnisse auch über einen „Einbürgerungstest“ nachweisen. Hier findest Du Infos zum Einbürgerungstest.
Achtung: Hier sind aktuell lange Wartezeiten.
Wie stelle ich den Antrag?
Du wohnst in Berlin und möchtest hier einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen? Das funktioniert in Berlin online! Die Online-Anträge vom LEA Berlin findest du weiter oben auf dieser Seite.
Tipp: Nutze vorher den Quick-Check und finde raus, ob du alle Voraussetzungen erfüllst!
Was kostet der Antrag?
Der Antrag kostet insgesamt meistens 113,00 Euro. Für Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit und Minderjährige gibt es eine günstigere Option. Du bezahlst den ersten Teil (56,50 Euro), wenn du den Antrag online stellst. Bezahlen kannst du den Betrag nur per PayPal oder Kreditkarte. Den zweiten Teil bezahlst du, wenn du die Niederlassungserlaubnis beim LEA abholst.
Wenn du als Flüchtling anerkannt bist oder subsidiären Schutz hast, ist der Antrag kostenlos.
Was passiert nach dem ich den Antrag gestellt habe?
Wenn du deinen Antrag online abgeschickt hast, muss du die PDF mit der Bestätigung von deinem Antrag runterladen. Der Download von der Bestätigung ist auf der letzten Seite möglich. Speichere dieses PDF unbedingt oder drucke es aus. Das Dokument kannst du als Fiktionsbescheinigung nutzen, bis dein Antrag entschieden wird. Du kannst mit diesem Dokument aber nicht ins Ausland reisen, wenn deine alte Aufenthaltserlaubnis schon abgelaufen ist.
Danach wird dein Antrag geprüft. In den meisten Fällen bekommst du entweder einen Termin zur persönlichen Vorsprache (also vor Ort im LEA ) oder du sollst Unterlagen nachreichen.
Tipp: Überprüfe bei deinen E-Mails immer auch den Spam-Ordner. Oft landen die Nachrichten vom LEA dort.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Wegen der vielen Anträge kann es mehrere Monate dauern, bis du eine Antwort bekommst.
Wichtig
Wenn du aus Berlin wegziehst, ist das LEA in Berlin nicht mehr für den Antrag zuständig. Zuständig wird dann die Ausländerbehörde an deinem neuen Wohnort. Du solltest dann die neue Ausländerbehörde informieren. Das kann bedeuten, dass das Verfahren länger dauert.
Kann ich meine Niederlassungserlaubnis verlieren?
Ja, auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel kann erlöschen, wenn du Deutschland langfristig verlässt oder dich lange Zeit nicht in Deutschland aufhältst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du 6 Monaten im Ausland bleibst. Oder wenn Du im Ausland ein Studium beginnst. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel, wenn du mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet bist oder du Angehörige im Ausland pflegen möchtest. In vielen Fällen musst du dafür aber einen Antrag für deine langfristige Reise ins Ausland stellen.
Informiere dich unbedingt vor deiner Reise. Die Regeln kannst du auf der Website vom Landesamt für Einwanderung (LEA) nachlesen. Lass dich am besten beraten, wenn du dir unsicher bist.
Orte in dieser Karte
Willkommenszentrum Berlin
In Karte anzeigenDas Willkommenszentrum ist die Beratungsstelle der Integrationsbeauftragten und eine Anlaufstelle der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für Neuankommende, Zugewanderte, Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen ohne deutschen Pass.
Ratsuchende und ihre Angehörigen erhalten kompetente Beratung zum Ankommen, Aufenthalt oder zur Ausbildungsaufnahme. Wir unterstützen auch zu sozialen Leistungsansprüchen und weiteren Fragen rund das Ankommen.
Bei uns arbeitet ein festes Team aus Beraterinnen und Dolmetscherinnen, das individuell und mehrsprachig sowie gemeinsam mit Kooperationspartner*innen informiert, berät und unterstützt. Wir bieten ein umfassendes Beratungsangebot – vor Ort, telefonisch und digital – und informieren auch online auf Deutsch und mehrsprachig zu diesen Themen.
Folgende Anliegen werden abgedeckt:
- Rechtsberatung im Migrationsrecht
- Härtefallberatung
- Sozialberatung
- Beratung zur Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland
- Beratung zu Aus- und Weiterbildung, zu Deutschkursen sowie zur Arbeitsplatzsuche
- Beratung zur Existenzgründung
- Beratung zum Arbeitsrecht
Potsdamer Str. 61
10785 Berlin
Deutschland
Unsere Beratung erfolgt vor Ort, telefonisch und digital.
Öffnungszeiten:
Mo 9:00–13:00 Uhr
Di 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr
Mi 9:00–13:00 Uhr
Do 9:00–13:00 + 14:00–17:00 Uhr
Beratung per E-Mail und Vereinbarung von Beratungsterminen: beratung@intmig.berlin.de
Telefonische Vereinbarung von Beratungsterminen:
Mo + Fr 11:00–13:00 Uhr unter (030) 9017-23172
Für mehrsprachige Beratung: https://www.berlin.de/willkommenszentru…
Al Muntada & Al Muntada Plus
In Karte anzeigenAl-Muntada unterstützt Menschen aus dem arabischen Raum, die geflohen oder zugewandert sind und in Berlin leben. Viele von ihnen kommen aus dem Libanon, Syrien und dem Irak. Die Beratung richtet sich an Menschen jeden Alters und findet in Neukölln statt.
Neu in Deutschland anzukommen, kann viele Fragen aufwerfen. Wo beantrage ich Asyl? Wie und wo kann ich Deutsch lernen? Wie kann ich meine Familie nachholen? Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?
Al-Muntada berät Sie zu Themen wie
- Aufenthaltserlaubnis
- Familiennachzug
- Einbürgerung
- soziale Leistungsansprüche, zum Beispiel beim JobCenter, Sozialamt, LAF, Kindergeld und Elterngeld
- Deutschkurse
- persönliche Krisen und familiäre Konflikte
Al-Muntada Plus ist Kostenlose Rechtsberatung für Flüchtlinge und Zuwander*innen
Morusstraße 18 A
12053 Berlin
Deutschland
Die offene Sprechstunde findet donnerstags ab 13 bis 16 Uhr statt. Es empfiehlt sich, bereits früh zu kommen (ab 12.15 Uhr), da nur eine begrenzte Anzahl von Wartenummern vergeben werden können. Einlass ist um 13 Uhr. Ausserhalb dieser Sprechstunde nach Terminvereinbarung (almuntada@diakoniewerk-simeon.de).
Berliner Rechtsberatungsstelle
In Karte anzeigenUnsere Fachstelle unterstützt afghanische Schutzsuchende durch qualifizierte Rechtsberatung (Einzelfall- und Gruppenberatung) sowie durch Etablierung eines Netzwerks an Akteuren, die geflüchtete Menschen aus Afghanistan unterstützen.
Wir bieten afghanischen Ratsuchenden eine Anlaufstelle für asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung zu den folgenden Themenschwerpunkten: Asyl, aufenthaltsrechtliche Perspektiven sowie sichere und legale Fluchtwege (Familiennachzug, Ortskräfteverfahren und Landes- und Bundesaufnahmeprogramme). Das Projekt unterstützt afghanische Geflüchtete darin, ihre Rechte zu kennen und geltend zu machen und somit ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Exerzierstr. 16
13357 Berlin
Deutschland
Nur mit Terminvereinbarung
KuB Beratung und Unterstützung für Geflüchtete
In Karte anzeigenKostenlose, vertrauliche Beratung und Hilfe zu den folgenden Themen:
- Beratung zu Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Sozialrecht
- Psychosziale Beratung (Probleme, Krisen, Konflikte)
- Beratung für Frauen in besonderen Lebenslagen (Schwangerschaft, Alleinerziehend, häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt)
- Deutschkurse
- Kunstprojekte für junge Menschen
Bei Bedarf und auf Anfrage wird eine Sprachmittlung organisiert.
Oranienstraße 159
10969 Berlin
Deutschland
Beratung zu Asyl und Aufenthalt
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9:00 - 13:00 Uhr
Sozialberatung
Montag und Donnerstag, 14:00 - 17:00 Uhr
Beratung für geflüchtete Frauen
Nach Vereinbarung
Psychosoziale Beratung
Nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Donnerstag, 14:00 - 17:00 Uhr
Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung
In Karte anzeigenEinzelfallrechtsberatung für Migranten und geflüchtete Menschen in Berlin
Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Wir bieten:
- Beratung zu Fragen des Aufenthaltsrechts und angrenzender Rechtsgebiete, wie z.B. des Staatsangehörigkeitsrechts
- Kooperation mit anderen Projekten wie den Integrationslots:innen, dem Stadtteilmütter-Projekt, der Migrationsberatung für Erwachsene und der Sozialberatung im tam
- Vermittlung zu weiteren spezialisierten Beratungsstellen bei Bedarf
Bitte vereinbaren Sie für eine Beratung vorab per E-Mail oder telefonisch einen Termin.
Die Beratung kann auf Deutsch, Englisch und Chinesisch erfolgen. Eine Sprachmittlung für andere Sprachen ist ggf. nach vorheriger Absprache möglich.
Wilhelmstraße 115
10963 Berlin
Deutschland
Migrationsrechtsberatung für Migrant*innen und Geflüchtete
In Karte anzeigenWir bieten Ihnen Rechtsberatung zu allen Fragen und Problemen rund um Ihren Aufenthalt in Deutschland und den Zuzug nach Deutschland:
- Familiennachzug und Aufnahmeprogramme
- Beratung in Bezug auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Aufenthaltsverfestigung und Bleibeperspektiven
- Niederlassungserlaubnis
- Beratung zur Einbürgerung
- Aufenthalt für Familienmitglieder oder Kinder
- Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten wie Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Vaterschaftsanerkennungen oder der Passbeschaffung
- Visaangelegenheiten
- Anträge an das Berliner Landesamt für Einwanderung oder weitere Berliner Behörden
Wir kooperieren im Rahmen des Netzwerks der Berliner Beratungsstellen für die Migrantinnenrechtsberatung und arbeiten mit vielen weiteren Partnerinnen zusammen, u. a. Xenion, Zentrum Überleben, speziellen Beratungsstellen und speziellen Fachdiensten sowie Anwältinnen und Ärztinnen, Bildungsinstitutionen.
Karl-Marx-Straße 172
12043 Berlin
Deutschland
Montag bis Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr
Beratung nur nach Terminvergabe!
Terminvergabe ist telefonisch oder per E-Mail möglich
Verfahrensberatung für Geflüchtete zu Asyl und Aufenthalt
In Karte anzeigenDie Verfahrensberatung für Geflüchtete richtet sich vor allem an:
-Menschen mit Aufenthaltstitel
-Anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Menschen mit Aufenthalten aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen
-Menschen mit Duldung
-Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind
-EU-Bürger*innen
Wir beraten und unterstützen bei Fragen zu:
- Allgemeine Aufenthaltsrechtlichen Probleme (Studium, Ausbildung, Arbeit, Familie, …)
- Aufenthaltsrechtliche Perspektiven neben dem Asylverfahren (u.a. Ausbildungsduldung, Aufenthalt nach § 25 a & b AufenthG, Chancenaufenthalt, …)
- Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Wohnsitzauflage, Arbeitserlaubnis, …
- Passbeschaffung und Identitätsklärung
- Drohende Abschiebung
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter)
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Vermittlung von Anwält*innen
- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Behörden
Zur Beratung bitte alle benötigten Unterlagen und Dokumente mitbringen!
Turmstr. 72
10551 Berlin
Deutschland
Offene Sprechstunde
Montag 10:00–13:00 Uhr
Bei akutem Handlungsbedarf – bitte mit Wartezeit rechnen.
Dolmetscher*innen: Arabisch, Farsi, Französisch und Englisch sind in der Regel vor Ort.
Für weitere Sprachen bitte vorher anfragen.
Telefonische Sprechstunde
Mittwoch 13:00–15:00 Uhr
Bitte rufen Sie uns in dieser Zeit an, um einen Termin zu vereinbaren.