Hast du einen Schutzstatus nach deinem Asylantrag bekommen? Hier findest du einige wichtige Infos zu Rechten, Pflichten, Umzug und Familie.
Welche Behörde ist zuständig?
Welchen Schutzstatus habe ich?
Wenn du eine positive Entscheidung zu deinem Asylantrag bekommen hast, gibt es verschiedene Arten des Schutzstatus:
- Flüchtlingseigenschaft
- Asylberechtigung
- Subsidiärer Schutz
- Abschiebeverbot
Mehr zu den einzelnen Schutzstatus findest du beim BAMF :
Kann ich meinen Schutzstatus verlieren?
Ja, der Schutzstatus gilt nicht automatisch für immer. Du kannst ihn in bestimmten Situationen verlieren.
Das sind Möglichkeiten, wie du deinen Schutzstatus verlierst:
- Widerruf: Das kann passieren, wenn der Grund für deinen Schutz weg ist. Zum Beispiel weil ein Krieg beendet und in deinem Herkunftsland wieder Frieden ist.
- Rücknahme: Das kann passieren, wenn das BAMF heute die Entscheidung zu deinem Asylantrag falsch findet. Zum Beispiel, weil du falsche Angaben gemacht hast.
- Erlöschen: Das kann zum Beispiel passieren, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst.
Wichtig
Wenn du in dein Herkunftsland reist, kannst du deinen Schutzstatus verlieren. Das BAMF prüft dann immer einen Widerruf.
Ich habe ein Widerrufsschreiben bekommen. Was passiert jetzt?
Wenn das BAMF denkt, dass es aktuell keinen Grund mehr für deinen Schutzstatus gibt, prüfen sie deinen Fall. Das passiert nur in bestimmten Fällen. Zum Beispiel, wenn du in das Land gereist bist, aus dem du geflohen bist. Oder sich die Situation in deinem Land geändert hat.
Was passiert dann?
- Du bekommst einen Brief vom BAMF . Wenn das BAMF noch nicht sicher ist, ob es ein Verfahren zum Widerruf von deinem Schutzstatus einleiten will, stehen in dem Brief erstmal nur Fragen dazu. Meistens steht aber in dem Brief, dass es schon ein Verfahren zum Widerruf gibt. Dann stehen in dem Brief Fragen zu den Gründen.
- Auf diesen Brief vom BAMF musst du in jedem Fall antworten. Das ist wichtig. Hole dir Unterstützung bei einer Beratungsstelle oder Hilfe von einem Anwalt oder einer Anwältin.
- Das BAMF prüft dann, ob es ein Verfahren einleitet und/oder ob es deinen Schutzstatus widerruft.
- Das Ergebnis bekommst du in einem Bescheid, also in einem Brief vom BAMF . Wenn die Entscheidung negativ ist, kannst du dagegen Rechtsmittel einlegen .
Was muss ich beachten, wenn ich umziehe?
Mit einem Schutzstatus musst du zwei Dinge beachten, wenn du umziehen willst:
Wohnsitzauflage
Nach deinem Asylverfahren musst du normalerweise drei Jahre im gleichen Bundesland wohnen. Das nennt man Wohnsitzauflage. Wenn du in Berlin deinen Schutzstatus bekommen hast, dann sollst du drei Jahre in Berlin bleiben. Die Wohnsitzauflage steht dann in Deinem Aufenthaltstitel oder in dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel .
Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn du in einem bestimmten Umfang arbeitest.
Wenn du aus dringenden Gründen umziehen musst, musst du einen Antrag über das Kontaktformular des LEA stellen. Ein dringender Grund ist zum Beispiel, dass du eine Arbeit oder Ausbildung woanders startest.
Mitteilung ans Jobcenter
Falls du Geld vom Jobcenter bekommst, dann musst du schreiben, wenn du umziehst. Es kann sein, dass dann ein anderes Jobcenter für dich zuständig wird. Wenn du aus Berlin wegziehst und dem Jobcenter nicht Bescheid gibst, dann musst du später vielleicht Geld zurückzahlen.
Kann ich meine Familie nach Deutschland holen?
Je nachdem welchen Schutzstatus du hast, gibt es andere Voraussetzungen für den Familiennachzug. Bei Handbook Germany findest du aktuelle Informationen und Videos auf verschiedenen Sprachen. Wenn du konkrete Fragen zu deiner Situation hast, dann komme in eine Beratung.
Wie kann ich einen unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis) bekommen?
Je nachdem welchen Schutzstatus du hast, gibt es andere Voraussetzungen.
Wenn du die Flüchtlingseigenschaft oder die Asylberechtigung hast, kannst du schneller in die Niederlassungserlaubnis wechseln. Wenn du die deutsche Sprache beherrschst (Sprachniveau C1) und genug Geld für deinen Lebensunterhalt verdienst , kannst du vielleicht schon nach 3 Jahren einen Antrag stellen. Wenn du noch nicht so gut Deutsch sprichst (Sprachniveau A2), kann es 5 Jahre dauern, bis du die Niederlassungserlaubnis beantragen kannst. Im Serviceportal erfährst du alles zur besonderen Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge :
Wenn du einen subsidiären Schutz hast, die deutsche Sprache ausreichend sprichst (Sprachniveau B1) und genug Geld verdienst , kannst du die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren beantragen. Im Serviceportal erfährst du alles zur besonderen Niederlassungserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte:
Hast du noch Fragen? Hier findest du kostenlose und mehrsprachige Hilfe, die zu dir passt.
Die Infos zu den Beratungsstellen kommen aus dem Berliner Beratungsnetz für Zugewanderten (BfZ) und werden automatisiert übernommen.
Orte in dieser Karte
Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) Steglitz-Zehlendorf
In Karte anzeigenDas Angebot richtet sich grundsätzlich an Migrant*innen ab 27 Jahren mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus und bis zu drei Jahre nach Einreise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus.
Die MBE bietet kostenlose Beratung vor allem zu den Themen:
- Deutschkurse (z.B. Integrationskurse)
- Arbeit und Berufsausbildung (Arbeitsuche, Anerkennung von Berufsabschlüssen…)
- Kinder und Familie
- Wirtschaftliche Situation (Einkommen, Jobcenter, Schulden…)
- Gesundheit (Krankenversicherung, ärztliche Versorgung, Schwangerschaft, Behinderung)
- Alltagsangelegenheiten (Kontakt mit Behörden, Wohnen, Freizeit…)
- Rechtliche Fragen zum Aufenthalt
Johanna-Stegen-Straße 8
12167 Berlin
Deutschland
Montag 09:00-11:00 Uhr ,
Weitere Termine nur nach Terminvereinbarung
Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) Tempelhof-Schöneberg
In Karte anzeigenDas Angebot richtet sich grundsätzlich an Migrant*innen ab 27 Jahren mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus und bis zu drei Jahre nach Einreise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus.
Die MBE bietet kostenlose Beratung vor allem zu den Themen:
- Deutschkurse (z.B. Integrationskurse)
- Arbeit und Berufsausbildung (Arbeitsuche, Anerkennung von Berufsabschlüssen…)
- Kinder und Familie
- Wirtschaftliche Situation (Einkommen, Jobcenter, Schulden…)
- Gesundheit (Krankenversicherung, ärztliche Versorgung, Schwangerschaft, Behinderung)
- Alltagsangelegenheiten (Kontakt mit Behörden, Wohnen, Freizeit…)
- Rechtliche Fragen zum Aufenthalt
Götzstr. 24 e
12099 Berlin
Deutschland
Offene Sprechstunde donnerstags 13-16 Uhr (nach kurzer Voranmeldung per E-Mail oder Telefon).
nach Vereinbarung am Telefon oder via E-Mail
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Lichtenberg
In Karte anzeigenDas Angebot richtet sich grundsätzlich an Migrantinnen ab 27 Jahren mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus und bis zu drei Jahre nach Einreise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus, sowie AsylbewerberInnen aus Syrein und Eritrea.
Die MBE bietet kostenlose Beratung vor allem zu den Themen:
- Deutschkurse (z.B. Integrationskurse)
- Arbeit und Berufsausbildung (Arbeitsuche, Anerkennung von Berufsabschlüssen…)
- Kinder und Familie
- Wirtschaftliche Situation (Einkommen, Jobcenter, Schulden…)
- Gesundheit (Krankenversicherung, ärztliche Versorgung, Schwangerschaft, Behinderung)
- Alltagsangelegenheiten (Kontakt mit Behörden, Wohnen, Freizeit…)
- Rechtliche Fragen zum Aufenthalt
Anton-Saefkow-Platz 3-4
10369 Berlin
Deutschland
offene Sprechstunden für neue Ratsuchende:
Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-17:00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung
In Karte anzeigenEinzelfallrechtsberatung für Migranten und geflüchtete Menschen in Berlin
Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Wir bieten:
- Beratung zu Fragen des Aufenthaltsrechts und angrenzender Rechtsgebiete, wie z.B. des Staatsangehörigkeitsrechts
- Kooperation mit anderen Projekten wie den Integrationslots:innen, dem Stadtteilmütter-Projekt, der Migrationsberatung für Erwachsene und der Sozialberatung im tam
- Vermittlung zu weiteren spezialisierten Beratungsstellen bei Bedarf
Bitte vereinbaren Sie für eine Beratung vorab per E-Mail oder telefonisch einen Termin.
Die Beratung kann auf Deutsch, Englisch und Chinesisch erfolgen. Eine Sprachmittlung für andere Sprachen ist ggf. nach vorheriger Absprache möglich.
Wilhelmstraße 115
10963 Berlin
Deutschland
Migrationsrechtsberatung für Migrant*innen und Geflüchtete
In Karte anzeigenWir bieten Ihnen Rechtsberatung zu allen Fragen und Problemen rund um Ihren Aufenthalt in Deutschland und den Zuzug nach Deutschland:
- Familiennachzug und Aufnahmeprogramme
- Beratung in Bezug auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Aufenthaltsverfestigung und Bleibeperspektiven
- Niederlassungserlaubnis
- Beratung zur Einbürgerung
- Aufenthalt für Familienmitglieder oder Kinder
- Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten wie Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Vaterschaftsanerkennungen oder der Passbeschaffung
- Visaangelegenheiten
- Anträge an das Berliner Landesamt für Einwanderung oder weitere Berliner Behörden
Wir kooperieren im Rahmen des Netzwerks der Berliner Beratungsstellen für die Migrantinnenrechtsberatung und arbeiten mit vielen weiteren Partnerinnen zusammen, u. a. Xenion, Zentrum Überleben, speziellen Beratungsstellen und speziellen Fachdiensten sowie Anwältinnen und Ärztinnen, Bildungsinstitutionen.
Karl-Marx-Straße 172
12043 Berlin
Deutschland
Montag bis Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr
Beratung nur nach Terminvergabe!
Terminvergabe ist telefonisch oder per E-Mail möglich
Rechtsberatung für Geflüchtete
In Karte anzeigenZu unserer Zielgruppe gehören Geflüchtete im Asylverfahren, Geduldete, Menschen mit Grenzübertrittsbescheinigungen, Staatenlose und nicht Registrierte, Menschen im Familienzusammenfüphrungsverfahren.
Angebote sind:
- Rechts-und Verfahrensberatung zu allen juristischen und praktischen Fragen
- Begleitung zur Ausländerbehörde/BAMF und Verwaltungen des Landes Berlin
- Akteneinsicht bei den öffentlichen Ämtern, dem Verwaltungsgericht Berlin oder dem Sozialgericht Berlin
- Beratung zu Arbeitserlaubnis, Sozialen Leistungsanspruch und gesundheitliche Versorgung
- Beratung zum Familiennachzug
- Unterstützung bei Verfahren in Kooperation mit Rechtsanwältinnen und regionalen Netzwerken in der Asyl-und Flüchtlingsarbeit
Landsberger Allee 563
12679 Berlin
Deutschland
Wir bieten zweimal wöchentlich eine offene Sprechstunde an:
Mittwochs: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 09:00 – 13:30 Uhr
Haus der Befreiung, Landsberger Allee 563, 12679 Berlin
Montags, dienstags und donnerstags ist eine Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für die Unterkünfte für Geflüchtete in Marzahn-Hellersdorf besteht auch ein direktes Beratungsangebot außerhalb dieser Sprechzeiten, in Absprache mit der Unterkunftsleitung und den Sozialarbeiter:innen.
Rechtsberatung für Geflüchtete
In Karte anzeigenZur Zielgruppe unserer Beratungsstelle gehören:
- Geduldete und Menschen mit Grenzübertrittsbescheinigung
- Staatenlose und nicht Registrierte
- Menschen im Familienzusammenführungsverfahren
- Menschen, die ihren Aufenthaltsstatus verbessern wollen
- Menschen im Einbürgerungsverfahren
Beratung bei folgenden Anliegen:
- Rechts- und Verfahrensberatung:
- Vorbereitung auf die Anhörung
- bei Fragen zum Thema Arbeitserlaubnis
- Beratung nach Abschluss des Asylverfahrens
- Familiennachzug
- Fragen zur Rückkehr
- Verbesserung des Aufenthaltsstatus
- Einbürgerung
Oldenburger Straße 45
10551 Berlin
Deutschland
Aktuell findet leider keine offene Sprechstunde statt. Bitte kontaktieren Sie uns über die angegeben Kontaktdaten und vereinbaren Sie einen Termin.
Romano Sfato
In Karte anzeigenWir beraten zu folgenden Themen:
- Asyl- und Aufenthaltsrecht
- Entwickeln von Bleibeperspektiven
- sozialrechtliche Fragen zum AsylbLG, SGB XII, SGB II
- Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung von sozialen Problemen und Notlagen
Trautenaustraße 5
10717 Berlin
Deutschland
Montag: 15:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr (nur mit Termin/ Anmeldung)
Freitag: 15:00 – 17:00 Uhr (nur mit Termin/ Anmeldung)
Rechte und Pflichten im Asylverfahren | BAMF
Auf der Seite vom BAMF findest du viele mehrsprachige Videos zum Thema Asylverfahren und Schutzstatus. Zum Beispiel zum Asylverfahren :
Who is a refugee? | UNHCR
Das Video ist auf Englisch.