Wohnungssuche ist ohnehin schwer. Diskriminierung macht sie noch schwerer. Viele Menschen berichten von Absagen, weil ihr Name als nicht deutsch gelesen wird oder weil sie eine große Familie haben. Das ist nicht erlaubt.
Welche Rechte habe ich auf dem Wohnungsmarkt?
- Grundgesetz (Art. 3): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Verbietet Diskriminierung rund um das Thema Wohnen.
- Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG, Berlin): Schützt dich vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Landes Berlin. Dazu gehören auch landeseigene Wohnungsunternehmen wie degewo, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND, WBM oder GESOBAU.
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Regelt Mietverträge.
Welche Beispiele für Diskriminierung gibt es?
- Keine Antwort auf Wohnungsanfragen wegen nicht deutsch gelesenem Namens
- Ablehnung von Familien mit Kindern
- Schlechtere Mietkonditionen für bestimmte Gruppen
- Du bekommst eine Absage. Kurz danach wird die Wohnung wieder angeboten
- Fragen nach deiner Herkunft, Religion, Familienplanung oder deinen Deutschkenntnissen, obwohl diese für die Wohnungsvergabe nicht relevant sind.
- Ablehnung mit der Begründung, dass du oder deine Familie „nicht ins Haus passt“
- Wiederholte oder unbegründete Lärmbeschwerden oder andere Schikanen durch Nachbar:innen aufgrund deiner Herkunft, Religion oder anderer persönlicher Merkmale.
Weitere Beispiele findest du unter: Fair Mieten - Fair Wohnen
Wo bekomme ich Hilfe bei Diskriminierung?
Bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung findest du die richtige Beratungsstelle.
Was kann ich tun, wenn ich auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werde?
Wenn du Unterstützung brauchst, wende dich an eine Beratungsstelle oder eine:n Anwält:in. Beratungsstellen sind oft kostenlos. Für Anwält:innen musst du in der Regel bezahlen. So kannst du dabei vorgehen:
- Informationen sammeln: Notiere den Vorfall so genau wie möglich (Datum, Ort, beteiligte Personen, Ablauf) und sichere Beweise (zum Beispiel Nachrichten, Fotos, Zeug:innen).
- Beratungsstelle kontaktieren: Suche eine passende Beratungsstelle (zum Beispiel Fair mieten - Fair wohnen) und vereinbare einen Termin – oft geht das telefonisch, per E-Mail oder online.
- Erstberatung nutzen: In einem ersten Gespräch erhältst du eine Einschätzung deiner Situation und Informationen zu deinen Rechten und Möglichkeiten.
- Weitere Schritte klären: Gemeinsam entscheidest du, ob du zum Beispiel eine Beschwerde einreichen, eine Schlichtung anstreben oder rechtliche Schritte einleiten möchtest.
- Rechtliche Unterstützung einholen: Falls nötig, kann dir eine Anwältin oder ein Anwalt helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.
Prüfe deinen Fall bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
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Fair mieten – Fair wohnen
In Karte anzeigenDie Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt berät und begleitet Menschen kostenlos, die aufgrund (zugeschriebener) Herkunft, Sprache, Religion, Geschlechteridentität, sexuellen Orientierung, Behinderung, Alter oder sozialen Status diskriminiert werden.
- Verfassen von Beschwerdebriefen,
- Vermittlung an weitere Unterstützungsangebote
- Begleitung zu Gesprächen
- Beistandschaft vor Gericht.
Beratung nach Terminvereinbarung per Kontaktformular auf unserer Webseite oder Telefon
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