Aufenthaltsgestattung

Was ist das?

Die Aufenthaltsgestattung erlaubt dir, rechtmäßig (legal) in Deutschland zu leben, solange dein Asylverfahren läuft. Sie ist kein Aufenthaltstitel. Mit der Aufenthaltsgestattung kannst du nicht in ein anderes Land reisen. Eine Aufenthaltsgestattung ist für Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben und noch keine Entscheidung bekommen haben.

Woher bekomme ich das?

Du bekommst die Aufenthaltsgestattung innerhalb von 3 Tagen, wenn du einen Asylantrag gestellt hast. Du bekommst sie vom BAMF. Wenn es noch keine Entscheidung zu deinem Asylantrag gibt und deine Aufenthaltsgestattung ausläuft, musst du sie rechtzeitig verlängern. Dann bekommst du wieder eine neue Aufenthaltsgestattung, entweder vom BAMF oder später vom LEA. 

Das LEA ist erst für dich zuständig, wenn du nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen musst. Für die Verlängerung benutzt du dann das Kontaktformular für die Abteilung A.

Wie sieht es aus?

Es ist eine grüne Klappkarte. Auf der Vorderseite steht „Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens“ und dort klebt ein Etikett mit dem Ablaufdatum. Es hat auf der anderen Seite dein Foto, deinen Namen, Geburtsdatum und mehr persönliche Daten drauf. 

Auf der Vorderseite steht auch:

  • ob du arbeiten darfst
  • wo du wohnen darfst