Landesamt für Einwanderung (LEA)

Was ist das?

Die Landesamt für Einwanderung ist die zentrale Behörde für die Aufenthaltsdokumente in Berlin. Früher hieß sie die Ausländerbehörde.

Landesamt für Einwanderung (LEA)

Welche Aufgaben hat die Behörde?

Die Behörde übernimmt alle Entscheidungen und Maßnahmen zum Aufenthalt von Migrant:innen in Berlin. Zum Beispiel:

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Duldung und Aufenthaltsgestattung 
  • Entscheidungen über die Arbeitserlaubnis
  • Einbürgerung
  • Durchsetzung der Ausreisepflicht (Abschiebung)

Wer ist hier richtig?

  • Personen ohne deutschen Pass, die in Berlin leben und gemeldet sind und für die Berlin zuständig ist
  • Personen aus Drittstaaten, die in Berlin leben und gemeldet sind
  • EU-Bürger:innen, die in Berlin leben, aber nur für Einbürgerungen oder wenige andere Entscheidungen.

Landesamt für Einwanderung (LEA)