Du bist freizügigkeitsberechtigt, wenn du die Staatsangehörigkeit aus einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz hast und dich in Deutschland aus einem dieser Gründe aufhältst:
- zur Arbeitssuche
- zur Arbeit, angestellt oder selbstständig
- zur Ausbildung
- ohne Arbeit, aber mit genug Geld zum Leben
Auch deine Familienmitglieder sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie mitkommen oder nachziehen. Das gilt auch, wenn sie keine EU-Bürger:innen sind.