Einbürgerung

Du möchtest die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Hier findest du wichtige Infos und Tipps. Diese Seite gibt dir einen ersten Überblick zu den häufigsten Fragen.

Welche Behörde ist zuständig?

Landesamt für Einwanderung (LEA)

Auf der Seite dieser Behörde findest du alle offiziellen und vollständigen Infos zu diesem Thema. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Einbürgerung?

Dein erster Schritt: Prüfe, ob du dich einbürgern lassen kannst. Dafür solltest du den Quick-Check zur Einbürgerung nutzen. Der Quick-Check ist kostenlos und bietet eine erste Orientierung. Er ersetzt keine offizielle Prüfung deines Antrags. 

Dein zweiter Schritt: Wenn du meinst, alle Voraussetzungen zu erfüllen, kannst du Online-Antrag auf Einbürgerung stellen. Sammle dafür deine Unterlagen zusammen. Fertige von den Unterlagen digitale Kopien (am besten im PDF-Format), um diese im Online-Antrag einreichen zu können. Es dauert länger, zum Beispiel 2 Stunden, den Online-Antrag auszufüllen. 

Wenn du auf dieser Seite unten auf "Jetzt online erledigen" klickst, findest du den Quick-Check und den Online-Antrag: 

Quickcheck & Online-Antrag

Was kostet mich die Einbürgerung?

Der Antrag kostet 255 €. Du musst mit dem Antrag per Kreditkarte oder Paypal zahlen. 

Welche Deutschkenntnisse brauche ich für die Einbürgerung?

    Du benötigst "ausreichende Deutschkenntnisse". Das bedeutet Kenntnisse auf Sprachniveau B1 oder besser. Das musst du nachweisen.

  • Ich spreche kein oder kaum Deutsch.

    Dann besuche einen Deutschkurs. Wie das geht und wo in Berlin du einen Deutschkurs machen kannst, findest du hier:

    Deutschkurse

    Es gibt auch Ausnahmen für den Sprachnachweis . Wenn du wegen einer Krankheit oder Behinderung kein Deutsch lernen kannst und ein Facharzt oder eine Fachärztin das bestätigt, kann die Behörde dich vom Sprachnachweis befreien.

  • Ich spreche Deutsch, habe aber kein Zertifikat.

    Dann kannst du eine Prüfung machen. Das geht bei den Volkshochschulen in Berlin, dem Goethe-Institut oder einem anderen zertifizierten Prüfungszentrum. Dort meldest du dich an und zahlst die Kosten. Wenn du die Prüfung bestanden hast, bekommst du dein Zertifikat. Mehr Infos findest zu hier:

    Sprachzertifikate

    Es gibt auch Ausnahmen für den Sprachnachweis . Wenn du wegen einer Krankheit oder Behinderung kein Deutsch lernen kannst und ein Facharzt oder eine Fachärztin das bestätigt, kann die Behörde dich vom Sprachnachweis befreien.

  • Ich gehe in Deutschland zur Schule oder bin in Deutschland zur Schule gegangen.

    Dann kannst du deine Deutschkenntnisse mit deinen Schulzeugnissen nachweisen. Das geht zum Bespiel mit einem Zeugnis der 9. Klasse oder höher. In dem Zeugnis musst du für das Fach Deutsch mindestens die Note 4 („ausreichend“) haben. Oder das geht mit einem Zeugnis von deinem Schulabschluss (BBR oder höher). Mehr Informationen findest du im Reiter Unterlagen.

    Wenn du als „Gastarbeiter*in“ vor 1974 oder Vertragsarbeiter*in vor 1990 nach Deutschland gekommen bist, reicht es, wenn du dich im Alltag mündlich verständigen kannst.

    Auch gibt es eine Ausnahme bei einer Härte, wenn du B1 trotz viel Mühe nicht geschafft hast. Du musst viele Kurse und Prüfungen für B1 besucht haben. Für diese Ausnahme gelten hohe Anforderungen.

    Ab einem Alter von 70 Jahren verlangt die Einbürgerungsbehörde keine Sprachnachweise.

Muss ich den Einbürgerungstest machen?

Normalerweise musst du für die Einbürgerung einen speziellen Test machen. Mit dem Test zeigst du, dass du Wissen über das Recht, die Gesellschaft und das Leben in Deutschland hast. Nicht alle Menschen müssen diesen Test machen, es gibt Ausnahmen.

Wie hoch muss mein Einkommen sein?

Du musst nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Das bedeutet, dass du genug Geld zum Leben hast. Wie viel das genau ist, muss persönlich für dich berechnet werden. Das hängt davon ab, ob du allein lebst oder mit deiner Familie oder wie viel Miete du zahlst.

Wenn du dir unsicher bist, ob dein Einkommen reicht, mach den Quick-Check Lebensunterhaltsberechnung. Wenn du auf dieser Seite unten auf "Jetzt online erledigen" klickst, findest du den Quick-Check: 

Quick-Check Lebensunterhaltsberechnung

Mache den Test und finde heraus, ob du die Voraussetzungen erfüllst oder frag in einer Beratungsstelle.

Für die Einbürgerung darfst du normalerweise kein Geld von Jobcenter oder Sozialamt bekommen und auch keinen Anspruch darauf haben.

Welchen Aufenthaltstitel brauche ich für eine Einbürgerung?

Du kannst eine Einbürgerung mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel (zum Beispiel einer Niederlassungserlaubnis) beantragen. In vielen Fällen kannst du die Einbürgerung auch mit einem befristeten Aufenthaltstitel beantragen. Das geht aber nur mit bestimmten Aufenthaltstiteln , zum Beispiel mit einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Ehe oder einer Blauen Karte als Fachkraft. 

Unionsbürger:innen, die das Recht auf Freizügigkeit haben, haben Zugang zur Einbürgerung. Das gilt auch für ihre Familienangehörigen und nahestehenden Personen.

Wenn du unsicher bist, ob dein Aufenthaltstitel passt oder du ein Recht auf Freizügigkeit hast, frage in einer Beratungsstelle.

Welche Zeiten zählen für die Aufenthaltsdauer?

Für die Einbürgerung zählt die Zeit mit einem rechtmäßigen Aufenthalt. Das bedeutet die Zeit, in der du einen  Aufenthaltstitel hattest.

Zeiten mit Duldung zählen nicht. Zeiten mit Aufenthaltsgestattung zählen nur dann, wenn du später einen Schutzstatus erhalten hast.

Beim Wechsel von einem Aufenthaltstitel in einen anderen zählt die bisherige Aufenthaltsdauer weiter. Wichtig ist, dass es keine Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts gibt. Eine Fiktionsbescheinigung ist keine Unterbrechung. Die Zeit zwischen zwei Aufenthaltstiteln geht nicht verloren, wenn du rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis oder auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gestellt hast. 

Insgesamt benötigst du einen fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Manchmal gibt es Ausnahmen und du kannst dich schon früher einbürgern lassen. Zum Beispiel wenn du mit einer deutschen Person verheiratet bist. Frag dann am besten in einer Beratungsstelle, welche Regeln für dich gelten. 

Wann sollte ich in eine Beratung

  • Wenn du trotz Quick-Check unsicher bist, ob du die Voraussetzungen erfüllst
  • Wenn du wissen willst, ob für dich Ausnahmen gelten
  • Wenn du Fragen zu deinem Einkommen hast
  • Wenn du unsicher bist, ob dein Aufenthaltstitel passt
  • Wenn du nicht weißt, ob deine bisherige Aufenthaltsdauer ausreicht

Ich warte schon lange auf Antwort zu meinem Antrag. Was kann ich tun?

    Entscheidend ist, wann du deinen Antrag euf Einbürgerung gestellt hast:

  • Du hast deinen Antrag im Jahr 2023 oder früher gestellt und noch immer keine Antwort?

    Seit 2024 ist das  Landesamt für Einwanderung (LEA) für die Einbürgerung zuständig. Die Verfahren laufen digital. 

    Früher wurden die Anträge auf Papier im Bezirksamt gestellt. Das LEA hatte am Anfang über 40.000  laufende Anträge von den Bezirken übernommen.  Die Bearbeitung dieser Anträge kann länger dauern.

    Leider können wir nicht sagen, wann es für deinen Antrag eine Entscheidung gibt. 

    Tipp: Manchmal geht es schneller, wenn du deinen Antrag noch einmal online stellst und aktuelle Nachweise schickst. Aber Achtung: Dann musst du auch die Kosten von 255,00 Euro noch einmal zahlen. Außerdem solltest du den Antrag nur noch einmal stellen, wenn du zu diesem Zeitpunkt auch noch alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllst. Mache hierfür den Quick-Check zur Einbürgerung. Den findest du unter Serviceportal | Einbürgerung. Wenn du ganz unten rechts auf „Jetzt online erledigen“ klickst, findest du den Quick-Check.

  • Du hast deinen Antrag im Jahr 2024 oder später bereits digital gestellt?

    Auch wenn du deinen Antrag online gestellt hast, musst du erstmal warten. Die Bearbeitung kann ein Jahr oder länger dauern. Manchmal klappt es aber auch nach ein paar Monaten. 

    Wie lange es dauert, hängt zum Beispiel davon ab, ob deine Unterlagen vollständig und aktuell sind. Keine Sorge: Das LEA meldet sich bei dir, wenn etwas fehlt. Bitte gedulde dich bis dahin.

„Doppelte Staatsbürgerschaft“: Kann ich zwei Staatsbürgerschaften haben?

Viele sprechen von „doppelter Staatsangehörigkeit “. Das bedeutet, dass man die deutsche und eine andere Staatsangehörigkeit hat.
Wenn du eingebürgert wirst, bekommst du immer die deutsche Staatsangehörigkeit . Ob du deine bisherige Staatsangehörigkeit behältst oder verlierst, entscheidet das Gesetz deines Herkunftslandes. Deutschland kann das nicht beeinflussen.
Deshalb solltest du dich früh bei der Botschaft deines Landes informieren.

Orangenes Logo mit dem Schriftzug Handbook Germany together

Weitere Infos zum Thema

Hier findet ihr noch mehr Fragen und Antworten zum Thema Einbürgerung und den Voraussetzungen. 

Die Seite ist mehrsprachig. 

Einbürgerung | Handbook Germany

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Willkommenszentrum Berlin

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The Berlin Senate Commissioner for Integration and Migration

The Counselling Centre for Migrants, which has existed since 1981, and the Welcome Centre Berlin, which was founded in 2016, were merged in April 2021.

People with a history of migration and their relatives continue to receive competent advice on all questions of migration as well as arrival and advancement from a single source. The grown team of the Welcome Center and the cooperation partners, including the networks Integration through Qualification (IQ) and bridge, inform, advise and support individually and multilingually.

The following concerns are covered by the Welcome Centre - Counselling Centre of the Integration Officers:

  • Legal advice in migration law
  • Hardship counselling
  • social counselling
  • Advice on the recognition of professional qualifications from abroad
  • Advice on training and further education, German courses and job search - Advice on setting up a business
  • Advice on labour law

Language overview: https://www.berlin.de/willkommenszentrum/ueber-uns/unsere-partner/

Consulting hours of the partners: https://www.berlin.de/willkommenszentrum/ueber-uns/unsere-partner

Address

Potsdamer Str. 61
10785 Berlin
Germany

Office Hours

[DeepL:] Our consulting takes place on site, by telephone and digitally.
Opening hours:
Mon 9:00-13:00
Tue 9:00-13:00 + 15:00-18:00
Wed 9:00-13:00
Thu 9:00-13:00 + 15:00-18:00

Consultation by e-mail and arrangement of consultation appointments: beratung@intmig.berlin.de

Appointments for consultation by phone:
Mon, Wed, Fri 10:00-12:00 at (030) 9017-23172.

Personal consultation in Ukrainian and Russian
Monday 09 - 13 h
Tuesday 09 to 13 h, 15 to 18 h
Thursday 09 to 13 h, 15 to 18 h

Supporting Organisation
Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration
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Terminverinbaurng: +49 30 9017 23172

Al Muntada & Al Muntada Plus

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Counselling for refugees and immigrants from the Arab region

Al Muntada supports migrants of Arab descent living in Berlin. Many of them come from Lebanon, Syria and Iraq. The counselling is aimed at people of all ages and takes place in Neukölln.

At Al Muntada Plus, a lawyer offers legal advice. He provides support and information on asylum procedures and questions about migration law.

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Morusstraße 18 A
12053 Berlin
Germany

Office Hours

[DeepL:] The open office hours are held on Thursdays from 14.00 - 16.00. Outside these hours by appointment. Please feel free to contact us by phone (030/68247719 and 01590/4072228) or e-mail and briefly describe your concerns.

Supporting Organisation
Diakoniewerk Simeon gGmbH
Phone
+49 163 689 0428

Berlin wird mein Zuhause

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Nehringstraße 8
14059 Berlin
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Supporting Organisation
Nachbarschaftszentrum DIVAN e.V.
Phone
49 30 5462 1216

Migrationsrechts- und Flüchtlingsberatung

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Migrationlaw legal counselling

We offer:

  • Advice on issues relating to residence law and related areas of law, such as citizenship law
  • Cooperation with other projects, such as the Integrationslots:innen, the Stadtteilmütter project, the migration advice service for adults (Migrationsberatung) and the social advice service at tam (Sozialberatung) Referral to other specialist advice centres if required

Please make an appointment for a consultation in advance by e-mail or telephone.

Counseling is available in German, English and Chinese. Mediation for other languages is possible by prior arrangement.

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Wilhelmstraße 115
10963 Berlin
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Office Hours

Please make an appointment for a consultation in advance by e-mail or telephone.

Supporting Organisation
Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V.
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Mobil +49 163-550 68 18

Migrationsrechtsberatung für Migrant*innen und Geflüchtete

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Karl-Marx-Straße 172
12043 Berlin
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Supporting Organisation
Verein der Eltern aus Kurdistan in Deutschland Yekmal e. V.
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Festnetz: +49 30 616 25 848 Handy: +49 157 348 79 140

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