Diskriminierung im Gesundheitssystem

Auch im Gesundheitswesen kommt es zu Diskriminierung, zum Beispiel durch ungleiche Behandlung, abwertende Bemerkungen, sprachliche Barrieren oder fehlende Barrierefreiheit. Jede Person hat das Recht auf eine gleichwertige und respektvolle medizinische Versorgung – unabhängig von Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Alter.

Welche Gesetze schützen mich im Gesundheitswesen?

  • Grundgesetz (Art. 3): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Verbietet Diskriminierung auch  in Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern oder anderen medizinischen Bereichen.
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V): Regelt die Gleichbehandlung im Gesundheitswesen. Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser müssen Patienten unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache oder Religion gleich behandeln.

Welche Beispiele für Diskriminierung gibt es?

  • Herablassende oder abwertende Bemerkungen durch medizinisches Personal.
  • Unverständnis oder Ablehnung wegen Sprache, Herkunft oder Religion.
  • Fehlende Barrierefreiheit oder ungleiche Behandlung von Menschen mit Behinderung.
  • Schlechtere Versorgung oder mangelnde Aufklärung bei bestimmten Gruppen.
Unterschriebene Personen auf dem Bild

Wo bekomme ich Hilfe bei Diskriminierung?

Bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung findest du die richtige Beratungsstelle.

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Wer unterstützt mich bei Beschwerden?

  • Die Ärztekammer hilft dir, eine Beschwerde einzureichen und prüft deinen Fall.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet dir kostenlose und neutrale Beratung bei Problemen im Gesundheitswesen.
  • Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, Beschwerden von Patienten ernst zu nehmen. Gemäß § 135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V müssen sie ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement einrichten.

Was kann ich noch tun, wenn ich diskriminiert werde?

  1. Gespräch suchen: Sprich die Situation an, falls möglich. Manchmal lässt sich ein Missverständnis klären.
  2. Dokumentieren: Notiere dir Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, Zeugen und den genauen Ablauf.
  3. Beschwerde einreichen: Du kannst dich an die zuständige Ärztekammer oder an die Patientenvertretung des Krankenhauses wenden.
  4. Beratung einholen: Antidiskriminierungsstellen und Patientenberatungen unterstützen dich kostenlos und vertraulich.

Prüfe deinen Fall bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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